Urteil des LG Bonn wegen Angriffs auf früheren SPD-Politiker rechtskräftig

07. November 2020 -

Der Bundesgerichtshof hat am 14.10.2020 zum Aktenzeichen 2 StR 310/20 die Revision des Angeklagten verworfen, sodass ein Urteil des LG Bonn, das den Angeklagten wegen eines Anschlages auf einen früheren SPD-Abgeordneten zu einer Freiheitsstrafe verurteilt hatte, nun rechtskräftig ist.

Aus der Pressemitteilung des BGH Nr. 135/2020 vom 06.11.2020 ergibt sich:

Das LG Bonn hatte den Angeklagten u.a. wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung, Körperverletzung und Führens einer Waffe zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt. Nach den Feststellungen des Landgerichts verschaffte sich der mit einem Gasrevolver und einem Butterflymesser bewaffnete politikverdrossene Angeklagte unter einem Vorwand Zutritt zur Wohnung eines früheren Bundestagsabgeordneten der SPD, um diesen zur Rede zu stellen. Er beabsichtigte, den Politiker zum Verfassen einer ehrenrührigen Erklärung zu zwingen, um ihn anschließend damit zu erpressen. In der Wohnung kam es zu einem Gerangel, in dessen Verlauf der Angeklagte zweimal vergeblich versuchte, den Gasrevolver zu betätigen, aus dem sich jedoch kein Schuss löste. In der Folge gelang es dem Politiker mit Unterstützung seiner Lebensgefährtin, die dabei beide leicht verletzt wurden, den Angeklagten zu überwältigen und bis zum Eintreffen der Polizei festzuhalten.

Der BGH hat die auf die Sachrüge gestützte Revision des Angeklagten als unbegründet verworfen; das Urteil des LG Bonn vom 13.05.2020 ist damit rechtskräftig.