Urheberrechtsnovelle passiert Rechtsausschuss

19. Mai 2021 -

Mit einer Vielzahl von Gesetzentwürfen befasste sich der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz auf seiner Sitzung unter Leitung des stellvertretenden Ausschussvorsitzenden Heribert Hirte (CDU) am 19.05.2021.

Aus hib – heute im bundestag Nr. 667 vom 19.05.2021 ergibt sich:

Nach längerer Debatte empfahl der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD, gegen die Stimmen der Fraktionen von AfD, FDP und Die Linke und bei Enthaltung von Bündnis 90/Die Grünen die Annahme des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes (BT-Drs. 19/27426 – PDF, 2,2 MB) BT-Drs. 19/28171 – PDF, 701 KB) in der Fassung des Änderungsantrags der Koalition.

Abgeordnete von CDU und SPD betonten die Bedeutung des Gesetzes für die Rechtssicherheit von Urhebern und Nutzern, während die Opposition ihre Kritik an dem Gesetzesvorhaben bekräftigte. Linke, Grüne und AfD legten insgesamt 30 Änderungsanträge vor, die alle abgelehnt wurden. Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesjustizministerium, Christian Lange (SPD), bezeichnete den Entwurf als fairen Kompromiss. Anträge der FDP und der Linken zur Ausleihe digitaler Güter in öffentlichen Bibliotheken (BT-Drs. 19/23303 – PDF, 244 KB) BT-Drs. 19/14370 – PDF, 232 KB) und zur Entfristung von Bildungs- und Wissenschaftsschranken im Urheberrecht (BT-Drs. 19/14155 – PDF, 225 KB) wurden abgelehnt.

Der Entwurf, der am Donnerstag abschließend im Plenum beraten werden soll, ordnet unter anderem die urheberrechtliche Verantwortlichkeit von Upload-Plattformen für die von ihren Nutzern hochgeladenen Inhalte neu. Zum Schutz der Kunstfreiheit und der sozialen Kommunikation erlaubt der Entwurf die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke insbesondere zu den Zwecken von Zitat, Karikatur, Parodie und Pastiche. Um unverhältnismäßige Blockierungen entsprechender Uploads beim Einsatz automatisierter Verfahren zu vermeiden, sieht der Entwurf besondere Regeln für die öffentliche Wiedergabe vor. Die Kreativen sollen für lizenzierte Nutzungen einen Direktvergütungsanspruch gegen die Plattformen erhalten. Der Entwurf beinhaltet ebenfalls das neue Leistungsschutzrecht des Presseverlegers sowie Anpassungen im Urhebervertragsrecht.

Ebenfalls angenommen wurden mit großer Mehrheit bei Enthaltung der Linken zwei Gesetzentwürfe der Bundesregierung zu dem Protokoll vom 30. April 2010 zum Internationalen Übereinkommen vom 3. Mai 1996 über Haftung und Entschädigung für Schäden bei der Beförderung gefährlicher und schädlicher Stoffe auf See (HNS-Übereinkommen 2010) (BT-Drs. 19/27216 – PDF, 946 KB) und zur Ausführung des HNS-Übereinkommens 2010 und zur Änderung des Ölschadengesetzes, der Schifffahrtsrechtlichen Verteilungsordnung, des Seeaufgabengesetzes und des Handelsgesetzbuchs (BT-Drs. 19/27215 – PDF, 764 KB). Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung über weitere Aufgaben des Deutschen Patent- und Markenamts und zur Änderung des Patentkostengesetzes (BT-Drs. 19/28680 – PDF, 866 KB) BT-Drs. 19/29562 – PDF, 444 KB), mit dem der Schutz und die Förderung von Innovationen effektiver ausgestaltet werden soll, wurde mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen, FDP und Grünen gegen die Stimmen von AfD und Linken angenommen. Änderungsanträge der AfD und der Grünen wurden abgelehnt.

Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/816 sowie zur Änderung weiterer Vorschriften (BT-Drs. 19/27432 – PDF, 1,1 MB) BT-Drs. 19/28140 – PDF, 443 KB) wurde mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der FDP, gegen die Stimmen der Grünen und bei Enthaltung der AfD und der Linken angenommen. Er soll der Verbesserung des Europäischen Strafregisterinformationssystems dienen und beinhaltet einzelne Neuregelungen unter anderem in der Strafprozessordnung und im Bundeszentralregistergesetz.

Mit den Stimmen aller Fraktionen außer der AfD, die sich enthielt, empfahl der Ausschuss schließlich die Annahme eines Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1111 über die Zuständigkeit, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und über internationale Kindesentführungen sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften (BT-Drs. 19/28681 – PDF, 1,5 MB) BT-Drs. 19/29640 – PDF, 444 KB). Wie es darin heißt, wird das Internationale Familienrechtsverfahrensgesetz um die zur Durchführung der Verordnung erforderlichen Vorschriften ergänzt.

Entwürfe der AfD für ein Gesetz zur Entpolitisierung der Justiz und Sicherheitsbehörden (BT-Drs. 19/6022 – PDF, 283 KB), mit dem der ihrer Meinung nach wachsende politische Einfluss auf die Bundesgerichte, die Staatsanwaltschaft und den Sicherheitsapparat begrenzt werden soll, und für ein Gesetz, mit dem das Recht auf freie Meinungsäußerung stärker geschützt werden soll (BT-Drs. 19/22538 – PDF, 276 KB) wurden von allen übrigen Fraktionen abgelehnt.

Ebenfalls abgelehnt wurde ein Antrag der Fraktion der AfD mit dem Titel „Co-Regulierung als ergänzendes Instrument des Wettbewerbsrechts und des Verbraucherschutzes“ (BT-Drs. 19/25808 – PDF, 284 KB), der die Einführung freiwilliger Verhaltenscodes für die Gestaltung der Beziehungen zwischen Anbietern und Verbrauchern zum Ziel hat. Keine Mehrheit fanden auch zwei Anträge der Grünen zur schnellen Aufdeckung von Bilanzbetrug durch kompetente und unabhängige Wirtschaftsprüfung (BT-Drs. 19/23730 – PDF, 303 KB) und zur Vorbeugung von kriminellem Handeln in großen Unternehmen (BT-Drs. 19/24384 – PDF, 282 KB). Abgeordnete der Koalition verwiesen hier auf den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (BT-Drs. 19/26966 – PDF, 2,1 MB), der im Finanzausschuss behandelt und am Donnerstag abschließend im Bundestag beraten werden soll.

Von der Tagesordnung abgesetzt wurden mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen der gemeinsame Gesetzentwurf von FDP, Linken und Grünen zur Änderung des Grundgesetzes (BT-Drs. 19/13123 – PDF, 315 KB), der die Einfügung des Merkmals der sexuellen Identität in Artikel 3 Absatz 3 Satz 1 des Grundgesetzes vorsieht. Die FDP stellte angesichts der erneuten Absetzung des Gesetzentwurfs einen Antrag auf Berichterstattung durch den Ausschuss im Plenum. Die FDP behalte sich auch vor, da der Tagesordnungspunkt am Freitag im Plenum behandelt werden sollte, den Bericht an diesem Tag im Plenum aufzurufen.

Ebenfalls abgesetzt wurde mit den Stimmen der Koalition gegen den Protest der Grünen erneut die Terminierung der dem Grunde nach beschlossenen öffentlichen Anhörung zu Gesetzentwürfen der Linken und der Grünen zur Streichung beziehungsweise Ergänzung des Begriffs Rasse im Grundgesetz (BT-Drs. 19/20628 – PDF, 339 KB) BT-Drs. 19/24434 – PDF, 359 KB). Während die Grünen auf das Minderheitenrecht verwiesen, erklärte die CDU/CSU, die Meinungsbildung der Unionsfraktion sei noch nicht abgeschlossen. Von der Tagesordnung genommen wurde gegen die Stimmen der Opposition auch die Terminierung der dem Grunde nach beschlossenen öffentlichen Anhörung zu dem Antrag der Linksfraktion mit dem Titel „Deutschland braucht ein Unternehmensstrafrecht“ (BT-Drs. 19/7983 – PDF, 178 KB).

Der Ausschuss beschloss einstimmig die Kenntnisnahme der Empfehlung des Unterausschusses Europarecht zu zwei Ratsdokumenten zum Thema Verbraucherschutz sowie, bei Enthaltung der AfD, die Abgabe einer Stellungnahme des Deutschen Bundestages in dem Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht 1 BvR 2354/13, bei dem es um Übermittlungsvorschriften des Bundesverfassungsschutzgesetzes geht. Schriftlich lag den Abgeordneten der Vorbericht des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zum Rat „Justiz und Inneres“ am 7. Juni 2021 vor.