Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zu Unternehmensstatistiken vorgelegt, mit dem sie EU-Vorgaben in nationales Recht umsetzen will.
Aus hib heute im bundestag Nr. 1342 vom 03.12.2020 ergibt sich:
Der „Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über europäische Unternehmensstatistiken zur Aufhebung von zehn Rechtsakten im Bereich Unternehmensstatistiken und zur Änderung anderer Statistikgesetze“ (BT-Drs. 19/24840 – PDF, 1,7 MB) und die zugrunde liegende EU-Verordnungen zielten auf eine Vereinheitlichung, Flexibilisierung und Konsolidierung der Unternehmensstatistiken ab, heißt es darin. „Die EU-weite Harmonisierung eröffnet die Chance auf eine schnellere Verfügbarkeit, bessere Qualität sowie intraeuropäische Vergleichbarkeit der Unternehmensstatistiken.“ Es gehe um eine Basis für wirtschaftspolitische Entscheidungen der EU.
Neu geregelt werden vor allem Statistiken in den Bereichen Handel und Dienstleistungen, verbunden mit einer Harmonisierung beider Sparten. Die Bundesregierung gibt sich überzeugt, dass mit der Erfüllung europäischer Anforderungen eine deutliche Verbesserung des nationalen Datenangebots einhergehen wird.
Zugleich zögen die Änderungen Belastungen für Unternehmen nach sich, heißt es in dem Entwurf weiter. Daher würden gleichzeitig Regelungen eingeführt, die zu einer Entlastung für Unternehmen von Berichtspflichten führen. Unter dem Strich soll sich der jährliche Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft um etwa 695.000 Euro reduzieren bei einem einmaligen Erfüllungsaufwand von etwa 112.000 Euro. Für die Verwaltung entsteht den Angaben zufolge ein jährlicher Erfüllungsaufwand von etwa 5,4 Millionen Euro.
Der Nationale Normenkontrollrat erhebt keine Einwände gegen die Darstellung der Gesetzesfolgen in dem Entwurf.