Das Oberlandesgericht Celle hat am 22.12.2020 die unterhaltsrechtlichen Leitlinien für das Jahr 2021 veröffentlicht.
Aus der Pressemitteilung des OLG Celle vom 22.12.2020 ergibt sich:
Die Leitlinien sind nicht rechtsverbindlich, bilden aber für die Familiengerichte des Bezirks eine wichtige Orientierungshilfe bei der Unterhaltsberechnung.
Die aktualisierten unterhaltsrechtlichen Leitlinien des OLG Celle beinhalten die Düsseldorfer Tabelle 2021 auf Basis der aktuellen Änderung der Mindestunterhaltsverordnung, nach der sich die Bedarfssätze für Kinder ab Januar 2021 leicht erhöhen. Dem steht das ebenfalls angehobene Kindergeld gegenüber, das nach den gesetzlichen Regelungen mit den Bedarfsätzen zu verrechnen ist.
Beim Ehegattenunterhalt wird für Unterhaltszeiträume ab Januar 2021 der Erwerbsanreiz von bislang 1/7 auf dann 1/10 herabgesetzt (Ziffer 15.2. der Leitlinien). Den durch das Kostenrechtsänderungsgesetz zum 01.01.2021 angehobenen Kilometerpauschalen werden die Familiensenate des OLG Celle vorerst nicht folgen und es bei den bisherigen Kilometerpauschalen für die notwendigen Kosten der berufsbedingten Nutzung eines Kraftfahrzeugs belassen (Ziffer 10.2.2. der Leitlinien). Eine eventuelle Anpassung an gestiegene Kosten bleibt einer Abstimmung zwischen allen Oberlandesgerichten im kommenden Jahr vorbehalten. Letzteres gilt auch für die konkrete Festlegung eines Selbstbehaltssatzes für Kinder, die gegenüber ihren Eltern unterhaltspflichtig sind (Ziffer 21.3.3 der Leitlinien).
Darüber hinaus enthalten die Leitlinien ebenso wie die Düsseldorfer Tabelle redaktionelle Änderungen, die der aktuellen Rechtsprechung des BGH folgen.
Weitere Informationen
Unterhaltsrechtliche Leitlinien der Familiensenate des Oberlandesgerichts Celle ab dem 01.01.2021 (PDF, 296 KB)