Die Unionsfraktion fordert einen besseren Schutz vor gefälschten Impfpässen und hat einen Gesetzentwurf mit einer Strafverschärfung vorgelegt.
Aus der hib – heute im bundestag Nr. 1080 vom 11.11.2021 ergibt sich:
Impfnachweise hätten in der Corona-Pandemie enorm an Bedeutung gewonnen, denn für die Inhaber könnten sie zur Aufhebung von Beschränkungen führen oder zur Teilnahme an Veranstaltungen, heißt es in dem Gesetzentwurf (BT-Drs. 20/27 – PDF, 588 KB) der Fraktion.
Die zunehmende Relevanz der Impfnachweise habe dazu geführt, dass diese vermehrt gefälscht und in Umlauf gebracht würden. Dies gefährde die Erfolge im Kampf gegen die Pandemie.
Nach den bisher geltenden Straftatbeständen sei die Fälschung von Gesundheitszeugnissen gegenüber anderen Urkundenfälschungen privilegiert. Urkundenfälschung könne mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren geahndet werden. Die Straftatbestände der §§ 277-279 im Strafgesetzbuch (StGB), die die Fälschung von Gesundheitszeugnissen beträfen, sähen hingegen als Strafrahmen nur Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem oder zwei Jahren vor.
Der Gesetzentwurf sieht Änderungen der §§ 277-279 StGB vor. Die Privilegierung soll entfallen. Die Tatbestände sollen sich auch nicht mehr auf die Täuschung von Behörden oder Versicherungsgesellschaften beschränken. Zudem sollen bei den §§ 277-279 der Strafrahmen angehoben und besonders schwere Fälle eingefügt werden. Bei den §§ 278, 279 StGB solle eine Versuchsstrafbarkeit eingeführt werden.
Ferner sollen besonders verwerfliche und in ihren Auswirkungen besonders gefährliche Urkundenfälschungen in Bezug auf Impfnachweise in den Kreis der Regelfälle für besonders schwere Urkundenfälschungen nach Paragraf 267 Absatz 3 StGB aufgenommen werden. Im Infektionsschutzgesetz sollen der Vorlage zufolge die Strafrahmen der Paragrafen 74 Absatz 2 und 75a moderat erhöht werden.