Das Verwaltungsgericht Mainz hat mit Beschluss vom 28.07.2020 zum Aktenzeichen 4 L 316/20.MZ grundsätzlich die von der Stadt Mainz zum 01.01.2021 im Wege einer Rahmenvorgabe vorgesehene Umstellung der Gelben Säcke auf Gelbe Tonnen zur Entsorgung von recyclingfähigen Leichtverpackungen gebilligt.
Aus der Pressemitteilung des VG Mainz Nr. 13/2020 vom 05.08.2020 ergibt sich:
Nachdem sich die Stadt Mainz und die für die Entsorgung von Verpackungsabfällen zuständigen Rücknahmesysteme nicht einigen konnten, gab die Stadt mittels einer Rahmenvorgabe einen verbindlichen Rahmen für die vom Gesetz vorgesehene Abstimmungsvereinbarung vor. Diese sieht die Umstellung von Gelben Säcken auf Gelbe Tonnen sowie die Abholung im Vollservice – also die Abholung vom Standplatz auf dem Grundstück und den Rücktransport dorthin nach Entleerung – vor. Dagegen suchte ein Systembetreiber um vorläufigen Rechtsschutz nach.
Der Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO hatte teilweise vor dem VG Mainz Erfolg.
Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts sind in der Umstellung „von Sack auf Tonne“ keine rechtlichen Probleme zu erkennen. Offen bleibe allerdings die Frage, ob die Gelben Tonnen – wie die Restmülltonnen – künftig im Wege des Vollservice geleert oder ob sie zur Leerung durch die Bürger bereitgestellt werden müssten. Dies könne nicht bereits durch den Entsorgungsträger (die Stadt Mainz) im Wege der Rahmenvorgabe bestimmt werden, sondern bleibe – wie weitere Modalitäten – der vom Gesetz vorgegebenen, noch zu treffenden Abstimmungsvereinbarung zwischen Entsorgungsträger und den Rücknahmesystemen vorbehalten.