Am 21.12.2020 ist die Frist für die Mitgliedstaaten abgelaufen, die neuen EU-Telekommunikationsvorschriften in nationales Recht umzusetzen.
Aus EU-Aktuell vom 21.12.2020 ergibt sich:
Der Europäische Kodex für die elektronische Kommunikation, der im Dezember 2018 in Kraft getreten ist, modernisiert den europäischen Rechtsrahmen für die elektronische Kommunikation. Damit sollen die Wahlmöglichkeiten und Rechte der Verbraucher gestärkt, höhere Standards für Kommunikationsdienste gewährleistet sowie Investitionen für mehr Konnektivität und digitale Innovation gefördert werden.
Im Einklang mit dem Kodex verabschiedete die EU-Kommission am 18.12.2020 auch Rechtsvorschriften, um die bestehenden Ziele des Wettbewerbs und des Binnenmarktes zu stärken, die Verbraucher zu schützen und faire Tarife und vielfältige Angebote für Internet- und Telefondienste zu ermöglichen. Zu diesen Maßnahmen gehören: eine neue delegierte Verordnung zur Festsetzung einheitlicher, unionsweit geltender Höchstentgelte für die Anrufzustellung, die sich die Betreiber gegenseitig für die Zustellung von Festnetz- und Mobilfunkanrufen zwischen ihren Netzen in Rechnung stellen dürfen, und eine aktualisierte Empfehlung über relevante Märkte, mit der die Liste der vordefinierten Märkte, die die europäischen nationalen Regulierungsbehörden regelmäßig überprüfen müssen, aktualisiert wird.
Als Teil der Verpflichtungen des Kodex legt die Durchführungsverordnung über die Vorlage für die Vertragszusammenfassung eine Standardvorlage für die Vertragszusammenfassung fest, die Betreiber von elektronischen Kommunikationsdiensten wie Telefonie, Messaging und Internetverbindung den Verbrauchern in der EU zur Verfügung stellen sollten. Ebenfalls im Einklang mit dem Kodex hat die EU-Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat der EU einen Bericht über die Wirksamkeit der Umsetzung der einheitlichen europäischen Notrufnummer „112“ vorgelegt.