Die Bundesregierung will die zwischen den Eurostaaten abgestimmten Änderungen der Regelungen über Umschuldungsklauseln in den Musterbedingungen umsetzen.
Aus hib – heute im bundestag Nr. 638 vom 12.05.2021 ergibt sich:
Sie hat dazu einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesschuldenwesengesetzes und anderer Gesetze (BT-Drs. 19/29572 – PDF, 520 KB) vorgelegt.
Die Euro-Staaten haben Anfang des Jahres im ESM-Änderungsabkommen vereinbart, dass alle Staaten des Euro-Währungsgebietes ab 2022 ihre neuen Schuldtitel mit Umschuldungsklauseln mit einstufigem Mehrheitserfordernis ausstatten. Bei einer anleiheübergreifenden Änderung der Emissionsbedingungen muss dann für alle betroffenen Serien gemeinsam eine Mehrheit erreicht werden. Damit entfällt das Erfordernis einer Mehrheit für jede Einzelanleihe. Die Bundesregierung will dazu die §§ 4a bis 4k des Bundesschuldenwesengesetzes ändern.