Das Landgericht Heidelberg hat mit Urteil 10.03.2020 zum Aktenzeichen 3 KLs 301 Js 24030/19 jug zwei angeklagte Jugendliche, die einen Wohncontainer in Brand gesetzt hatten, in dem ein Mann gestorben war, wegen Brandstiftung mit Todesfolge in Tateinheit mit Sachbeschädigung zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt.
Aus der Pressemitteilung des LG Heidelberg vom 10.03.2020 ergibt sich:
Das LG Heidelberg hat gegen den 16-jährigen D.Z. eine Jugendstrafe von fünf Jahren, gegen den 15-jährigen T.H. eine Jugendstrafe von vier Jahren und drei Monaten verhängt.
Das Landgericht sah es nach einer umfangreichen Beweisaufnahme, in der u.a. 22 Zeugen vernommen und drei Sachverständige angehört wurden, als erwiesen an, dass die beiden Jugendlichen am frühen Morgen des 10.09.2019 vor einem Wohncontainer in Waibstadt eine Wertstofftonne in Brand gesetzt hatten, um dem im Container wohnenden Mann, mit dem sie sich unmittelbar davor noch kurz unterhalten hatten, einen Schreck einzujagen. Bis zum Erscheinen der Feuerwehr, die wenige Minuten später von einem Zeitungsausträger verständigt worden war, hatte das Feuer zwar noch nicht vollständig auf den Container übergegriffen, der durch das Feuer verursachte Brandrauch war nach der Überzeugung des Landgerichts zu diesem Zeitpunkt aber bereits in das Containerinnere gelangt und führte dort zum Versterben des 61-jährigen Bewohners infolge einer Kohlenstoffmonoxidvergiftung.
Einen Tötungsvorsatz der angeklagten Jugendlichen hat das Landgericht nicht festgestellt, wohl aber eine leichtfertige Todesverursachung.
Bei der Bemessung der Jugendstrafe für die beiden Angeklagten, die in der Hauptverhandlung den objektiven Geschehensablauf weitgehend eingeräumt haben, war aufgrund ihres Alters maßgeblich auf die jeweils erforderliche erzieherische Einwirkung zur Verhinderung weiterer Straftaten abzustellen (§ 18 Abs. 2 JGG).