Der Bundesgerichtshof hat am 29.07.2021 zum Aktenzeichen 1 StR 194/21 über die Revision des noch jugendlichen Angeklagten entschieden, der am Abend des 06.12.2019 in der Augsburger Innenstadt durch einen Faustschlag den Tod eines Augsburger Feuerwehrmannes herbeiführte und auch dessen Begleiter durch einen weiteren Faustschlag und Tritte gegen den Oberschenkel nicht unerheblich verletzte.
Aus der Pressemitteilung des BGH Nr. 153/2021 vom 11.08.2021 ergibt sich:
Das Landgericht hat den 17-jährigen Angeklagten wegen Körperverletzung mit Todesfolge und wegen gefährlicher Körperverletzung zu der (Einheits-)Jugendstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt.
Der 1. Strafsenat des BGH hat das auf die Sachrüge gestützte Rechtsmittel des Angeklagten verworfen; das Urteil des Landgerichts ist damit insgesamt rechtskräftig.