Der Bundesrat hat am 27.11.2020 ein Gesetz aus dem Bundestag, das verschiedene Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung entfristet, gebilligt.
Aus der Pressemitteilung des BR vom 27.11.2020 ergibt sich:
Bisher befristete Befugnisse für den Bundesverfassungsschutz, den militärischen Abschirmdienst und den Bundesnachrichtendienst gelten damit dauerhaft: Auskunftspflichten von Unternehmen der Branchen Luftverkehr, Finanzdienstleistungen, Telekommunikation und Telemedien zur Netzwerkaufklärung; außerdem Regelungen zum Einsatz der sog. IMSI-Catchern zur Feststellung genutzter Mobiltelefonnummern und zur Ausschreibung im Schengener Informationssystem zur Nachverfolgung internationaler Bezüge.
Die Regelungen sind vor knapp 20 Jahren befristet eingeführt, mittlerweile dreimal verlängert und viermal evaluiert worden. Ziel ist es, die Aufklärung schwerer Bedrohungen für den demokratischen Rechtsstaat und die freiheitlich demokratische Grundordnung gewährleisten zu können, heißt es in der Gesetzesbegründung: Die aktuellen Herausforderungen insbesondere im Bereich des internationalen Terrorismus und des Rechtsterrorismus erforderten eine Verstetigung der ursprünglich mit dem Terrorismusbekämpfungsgesetz infolge der Anschläge vom 11.09.2001 eingeführten Befugnisse.
Das Gesetz kann nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet werden.
Weitere Informationen
Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD: Entwurf eines Gesetzes zur Entfristung von Vorschriften zur Terrorismusbekämpfung (BT-Drs. 19/23706 – PDF, 314 KB)
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages: Gesetz zur Entfristung von Vorschriften zur Terrorismusbekämpfung (BR-Drs. 666/20 – PDF, 129 KB)