Teilzeit-Krankschreibung – geht das?

01. März 2025 -

Krankschreibung: Expertenrat der Bundesregierung setzt sich für Teil-Krankschreibungen ein

Ein Gremium, das im Kanzleramt angesiedelt ist, hat einen Vorschlag unterbreitet, der eine gesetzliche Regelung für Teilzeit-Krankenscheine vorsieht. Ziel dieser Initiative ist es, Beschäftigten die Möglichkeit zu geben, während einer Krankheit entweder in reduzierter Stundenzahl an ihrem Arbeitsplatz tätig zu sein oder von zu Hause aus zu arbeiten. Dies könnte dazu beitragen, die Anzahl der Krankheitstage zu verringern und gleichzeitig die Gesundheit der Arbeitnehmer zu berücksichtigen.

Der Expertenrat der Bundesregierung, der sich mit Themen im Bereich Gesundheit und Resilienz beschäftigt, hat verstärkt Präventionsmaßnahmen gefordert. In ihren Handlungsempfehlungen schlagen die Experten vor, Teil-Krankschreibungen als eine Maßnahme zur Reduzierung der Krankentage einzuführen. Sie weisen darauf hin, dass sowohl die Arbeitgeber als auch der Staat eine Verantwortung in diesem Kontext haben und gemeinsam an Lösungsansätzen arbeiten sollten.

Zu den empfohlenen Maßnahmen zur Förderung der Prävention und Gesundheitssicherung am Arbeitsplatz zählt der Rat sowohl spezifische betriebliche Gesundheitsangebote als auch die emotionale Bindung der Mitarbeitenden an ihren Arbeitsplatz und ihren Arbeitgeber. In diesem Zusammenhang nennt der Rat konkrete Beispiele für Anreize, die ein gesundes Verhalten fördern könnten – darunter die Bereitstellung von Dienstfahrrädern oder die Organisation externer Sportangebote. Zudem betonen die Experten, dass die Schaffung eines wertschätzenden Arbeitsklimas von großer Bedeutung ist, um die Gesundheit und das Wohlbefinden der Angestellten zu unterstützen.

Insgesamt zielt diese Initiative darauf ab, ein Arbeitsumfeld zu schaffen, das die Gesundheit der Beschäftigten fördert und gleichzeitig wirtschaftliche Effekte für Unternehmen generiert, indem Arbeitsunfähigkeit reduziert wird.

Der Beratungsrat sieht in der Verantwortung des Staates eine wesentliche Rolle, um neue, wirksame Lösungen zu schaffen. In diesem Zusammenhang wird vorgeschlagen, eine gesetzliche Regelung zu implementieren, die die Möglichkeit einer teilweisen Krankschreibung schafft. Dies würde bedeuten, dass eine abgestufte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung) ausgestellt werden kann. Laut den Experten könnte eine solche Regelung es den Betroffenen ermöglichen, ihre beruflichen Verpflichtungen in einem reduzierten Umfang wieder aufzunehmen – sei es durch das Arbeiten im Homeoffice oder durch eine Verringerung der wöchentlichen Arbeitsstunden.

Darüber hinaus empfiehlt der Rat, den gesetzlichen Urlaubsanspruch dahingehend anzupassen, dass zusätzlicher Urlaub nur während der tatsächlich geleisteten Arbeitstage erwirbt wird, einschließlich der anteiligen Tage, die bei einer teilweisen Krankschreibung anfallen. Diese Maßnahme soll dazu beitragen, die Motivation der Arbeitnehmer zu stärken, schneller an ihren Arbeitsplatz zurückzukehren.

Ein weiteres wichtiges Anliegen des Expertenrates ist die Beibehaltung der Option zur telefonischen Krankschreibung als staatliche Maßnahme zur Förderung der Gesundheit. Die Umfrage ergab, dass der signifikante Anstieg der Arbeitsunfähigkeitstage im Jahr 2024 nicht auf die telefonische Krankschreibung zurückzuführen ist. Vielmehr wird dieser Anstieg durch eine verbesserte Erfassung der Arbeitsunfähigkeit durch elektronische Übermittlungen von Bescheinigungen erklärt. Zusätzlich entlastet die telefonische Krankschreibung die Arztpraxen, da sie eine effiziente Alternative zur persönlichen Vorstellung beim Arzt darstellt.

Die betriebliche Gesundheitsförderung sollte intensiver in Anspruch genommen werden. Der Rat hat die Notwendigkeit betont, die Behandlungsmöglichkeiten für psychische Erkrankungen zu verbessern und den Prozess zur Feststellung des Rehabilitationsbedarfs zu beschleunigen. Wolfgang Hoffmann, ein Mitglied des Rates, äußerte sich in der Stellungnahme und unterstrich: „Das vorhandene Potenzial der betrieblichen Gesundheitsförderung sowie der Prävention könnte entscheidend dazu beitragen, die Krankheitslast in der erwerbstätigen Bevölkerung erheblich zu reduzieren.“

Darüber hinaus empfiehlt der Rat, ein systematisches Monitoring aller Krankmeldungen einzuführen, das auf anonymisierten Daten basiert. Diese Maßnahme soll dazu dienen, bereits implementierte Programme zu evaluieren und allgemeine Trends im Bereich der Arbeitsunfähigkeit zu identifizieren. Der Rat setzt sich aus Fachleuten zusammen und ist dem Bundeskanzleramt zugeordnet; er fungiert als Nachfolgeinstitution des Corona-Expertenrats.

Die Diskussion über die Einführung einer Teilzeitkrankenschreibung ist seit einiger Zeit ein kontroverses Thema in der Öffentlichkeit, vor allem in wirtschaftlichen Kreisen. Die Vorsitzende des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, Monika Schnitzer, hat sich bereits wiederholt für die Idee einer Krankenschreibung ausgesprochen, die es Arbeitnehmern ermöglichen würde, für eine begrenzte Anzahl von Stunden täglich zu arbeiten, vorausgesetzt, bestimmte Voraussetzungen werden erfüllt. Sie argumentiert, dass diese Regelung nicht nur den betroffenen Personen zugutekommen könnte, sondern auch im Rahmen einer Wiedereingliederung nach einer Krankheit sinnvoll wäre.

Zusätzlich hat auch Klaus Reinhardt, der Präsident der Bundesärztekammer, seine Unterstützung für die Einführung von Teilzeitkrankschreibungen geäußert. Seiner Meinung nach würde eine solche Regelung den aktuellen Anforderungen und Gegebenheiten der Arbeitswelt Rechnung tragen, insbesondere angesichts der Möglichkeiten, die durch Homeoffice und flexible Arbeitszeiten entstanden sind.

Jedoch gibt es auch kritische Stimmen zu dieser Idee. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat sich klar gegen die Vorschläge ausgesprochen. Anja Piel, ein Vorstandsmitglied des DGB, betont, dass es von entscheidender Bedeutung sei, dass Arbeitnehmer, die krank und deshalb arbeitsunfähig sind, sich vollständig auskurieren sollten. Andernfalls käme es zu einem erhöhten Risiko, dass sich Erkrankungen verlängern oder sogar gravierender werden. Sie wandte sich gegen die Annahme, dass eine Teilzeitkrankenschreibung die Problematik verringern könnte, da bereits jetzt viele Menschen krank zur Arbeit gehen oder auch im Homeoffice unter gesundheitlichen Beeinträchtigungen leiden.