Das Landgericht Hamburg hat am 23.07.2020 zum Aktenzeichen 617 Ks 10/19 jug. einen ehemaligen Wachmann des Konzentrationslagers Stutthof bei Danzig zu zwei Jahren Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt.
Aus der Pressemitteilung des OLG Hamburg vom 23.07.2020 und der Generalstaatsanwaltschaft Hamburg vom 18.04.2019 ergibt sich:
Der 93 Jahre alte Angeklagte Bruno D. soll zwischen August 1944 und April 1945 als SS-Wachmann im Konzentrationslager Stutthof in der Nähe von Danzig die heimtückische und grausame Tötung insbesondere jüdischer Häftlinge unterstützt haben. Während der Wachtätigkeit des Angeschuldigten kam es auf Anordnung der Staatsführung des Dritten Reiches zur sog. „Endlösung der Judenfrage“ und basierend auf einem bereits im Sommer 1944 erteilten Befehl des SS-Wirtschaftsverwaltungshauptamtes gegenüber dem Lagerkommandanten zur systematischen Tötung von Lagerinsassen. Häftlinge wurden überwiegend durch Genickschuss im Krematorium des Lagers oder durch Verabreichung von Giftgas (Zyklon B) getötet. Zudem kamen zahlreiche Personen durch bewusste Herbeiführung und Aufrechterhaltung lebensfeindlicher Bedingungen wie Nahrungsentzug und Verweigerung medizinischer Versorgung ums Leben.
Zu den Aufgaben des zur Tatzeit 17-und 18-jährigen Angeschuldigten im Rahmen des Wachdienstes gehörte es, die Flucht, Revolte und Befreiung von Häftlingen zu verhindern. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm deshalb vor, als „Rädchen der Mordmaschinerie“ in Kenntnis aller Gesamtumstände dazu beigetragen zu haben, dass der Tötungsbefehl umgesetzt werden konnte.
Die Jugendstrafkammer des LG Hamburg hat den Angeklagten der Beihilfe zum Mord in 5.232 Fällen und der Beihilfe zum versuchten Mord in einem Fall schuldig gesprochen worden und ihn zu einer zweijährigen Jugendstrafe verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Weil der Angeklagte zur Tatzeit erst 17 beziehungsweise 18 Jahre alt war, fand der Prozess vor einer Jugendstrafkammer statt.