Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat zur Formulierungshilfe des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zur Novellierung des Messstellenbetriebsgesetzes Stellung genommen.
Aus dem Newsletter des Verbraucherzentrale Bundesverbandes e.V. vom 08.06.2021 ergibt sich:
Nachdem das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) den Smart Meter Rollout per Eilbeschluss gestoppt hat, legte das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) kurzfristig auszugsweise eine Formulierungshilfe zur Novelle des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) am 06.05.2021 im Rahmen der Arbeitsgruppe Gateway-Standardisierung vor. Im Kern soll dadurch der seit Anfang 2020 erfolgte Einbau der Intelligenten Messsysteme (Smart Meter) rechtssicher gestaltet werden. Mit den Änderungen würde aber versäumt werden, den finanziellen Schaden der mangelhaften intelligenten Messsysteme für die Verbraucherinnen und Verbraucher1 auszugleichen oder zumindest künftig abzustellen.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert, dass
- Verbraucher den Ausbau der mangelhaften intelligenten Messsysteme verlangen können,
• für den Fall, dass Verbraucher auf den Ausbau verzichten, die Preisobergrenze für mangelhafte intelligente Messsysteme auf 20 Euro gedeckelt wird,
• der Funktionsumfang bereits verbauter intelligenter Messsysteme bestimmte Bedingungen erfüllt, z. B. dass Updates kompatibel sind und die Software vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) geprüft und zugelassen ist,
• § 21 MsbG so geändert wird, dass die technischen Richtlinien des BSI den gesetzlichen Mindestanforderungen an intelligente Messsysteme voll entsprechen.
Weitere Information
Stellungnahme des vzbv zur Formulierungshilfe des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zur Novellierung des Messstellenbetriebsgesetzes (PDF, 186 KB)