Die Siemens Energy AG ist ein Unternehmen der Elektro- und Energietechnik mit Sitz in München.
Das Portfolio von Siemens Energy umfasst die Energieerzeugung, die Energieübertragung und Industrielösungen sowohl im Bereich der konventionellen als auch der erneuerbaren Energien
Siemens Energy plant den Abbau von 750 Arbeitsplätzen im Gasturbinenwerk in Berlin (Moabit), da das Werk in ein Billiglohnland verlegt werden soll.
Damit soll jeder 5. Arbeitnehmer wegfallen.
Die Arbeitnehmer nehmen den Stellenabbau nicht kampflos hin.
Mehr als 1.000 Arbeitnehmer von Siemens Energy, aber auch von Daimler und Siemens demonstrierten mit.
Die Arbeitnehmer wollen, dass an dem Konzept des Betriebsrats verhandelt wird, bei dem die Arbeitsplätze erhalten bleiben und Einsparungen möglich sind, und kein Ergebnis einer Einigungsstelle.
Siemens Energy hat die Gespräche mit dem Betriebsrat hingegen für beendet erklärt und die Einigungsstelle eingeschaltet.
Viele Arbeitnehmer stellen sich die Frage, ob ihnen eine Abfindung zu steht und wie sie die beste Abfindung erzielen.
Es gibt keine Vorschriften und schon gar keine gesetzlichen Regelungen darüber, wie hoch eine Abfindung sein sollte.
Die Höhe der Abfindung, die der Arbeitgeber an Sie zahlt, ist ausschließlich Verhandlungssache.
Es gibt aber eine sogenannte Regelabfindung die sich wie folgt berechnet:
Rechenformel: Bruttoarbeitslohn x Beschäftigungsjahre x 0,5
Hinweis: ab 6 Monate Beschäftigungsdauer auf ein Jahr aufrunden
Soweit Sie rechtsschutzversichert sind, übernimmt Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach, LL.M. auf Wunsch die Kostenschutzanfrage bei der Rechtsschutzversicherung für Sie.
Die kanzlei JURA.CC arbeitet mit allen deutschen Rechtsschutzversicherungen zusammen.
Rechtsanwalt & Fachanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. mit den Tätigkeitsschwerpunkten Kündigungsschutz & Arbeitsrecht von der Schwerpunktkanzlei JURA.CC bearbeitet im Schwerpunkt das Kündigungsschutzrecht im Arbeitsrecht und vertritt Mandanten außergerichtlich bei Aufhebungsverträgen / Abwicklungsverträgen bei der Kündigung des Arbeitsvertrages durch den Arbeitgeber und gerichtlich bei Kündigungsschutzklagen vor dem Arbeitsgericht, dem Landesarbeitsgericht und dem Bundesarbeitsgericht mit dem Ziel für den Arbeitnehmer eine angemessene und möglichst hohe Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes, ein sehr gutes Arbeitszeugnis für zukünftige Bewerbungen oder auch die Rücknahme der Kündigung und die Weiterbeschäftigung zu erzielen.
Mehr Informationen unter www.JURA.CC oder per Telefon: 0221-95814321