Die Henkel AG & Co. KGaA mit Hauptsitz in Düsseldorf-Holthausen ist ein börsennotierter deutscher Hersteller der Konsumgüterindustrie mit weltweiten Marken wie Persil, Schwarzkopf und Pritt und Techniken in den drei Geschäftsfeldern Laundry & Home Care (Wasch-/Reinigungsmittel), Beauty Care (Schönheitspflege) und Adhesive Technologies (Klebstoffe).
Henkel will bis Ende des Jahres 2023 weltweit 2.000 Jobs im Vertrieb, der Verwaltung, der Produktion und Logistik streichen.
Wie viele Arbeitnehmer in Deutschland den Arbeitsplatz verlieren, ist noch nicht bekannt.
Henkel beabsichtigt auf betriebsbedingte Kündigungen zu verzichten.
Der Grund für den Stellenabbau ist die Zusammenlegung der bislang getrennten Konzernsparten Schönheitspflege und Wasch- und Reinigungsmittel.
Henkel will dadurch ca. 10 Milliarden Euro Umsatz generieren und in höhe von vielen Millionen Euro Kosten sparen – auch Personalkosten.
Henkel beschäftigt weltweit 20.000 Arbeitnehmer – davon 3.000 in Deutschland.
Viele Arbeitnehmer stellen sich die Frage, ob ihnen eine Abfindung zu steht und wie sie die beste Abfindung erzielen.
Es gibt keine Vorschriften und schon gar keine gesetzlichen Regelungen darüber, wie hoch eine Abfindung sein sollte.
Die Höhe der Abfindung, die der Arbeitgeber an Sie zahlt, ist ausschließlich Verhandlungssache.
Es gibt aber eine sogenannte Regelabfindung die sich wie folgt berechnet:
Rechenformel: Bruttoarbeitslohn x Beschäftigungsjahre x 0,5
Hinweis: ab 6 Monate Beschäftigungsdauer auf ein Jahr aufrunden
Soweit Sie rechtsschutzversichert sind, übernimmt Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach, LL.M. auf Wunsch die Kostenschutzanfrage bei der Rechtsschutzversicherung für Sie.
Die kanzlei JURA.CC arbeitet mit allen deutschen Rechtsschutzversicherungen zusammen.
Rechtsanwalt & Fachanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. mit den Tätigkeitsschwerpunkten Kündigungsschutz & Arbeitsrecht von der kanzlei JURA.CC bearbeitet im Schwerpunkt das Kündigungsschutzrecht im Arbeitsrecht und vertritt Mandanten außergerichtlich bei Aufhebungsverträgen / Abwicklungsverträgen bei der Kündigung des Arbeitsvertrages durch den Arbeitgeber und gerichtlich bei Kündigungsschutzklagen vor dem Arbeitsgericht, dem Landesarbeitsgericht und dem Bundesarbeitsgericht mit dem Ziel für den Arbeitnehmer eine angemessene und möglichst hohe Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes, ein sehr gutes Arbeitszeugnis für zukünftige Bewerbungen oder auch die Rücknahme der Kündigung und die Weiterbeschäftigung zu erzielen.
Mehr Informationen unter www.JURA.CC oder per Telefon: 0221-95814321