Stellenabbau bei ALDI Süd und der ALDI E-Commerce GmbH

17. April 2025 -

Kündigung erhalten? Ihre Rechte kennen und richtig handeln!

Die Kölner Schwerpunktkanzlei JURA.CC unter der Leitung von Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. jur. Jens Usebach LL.M. informiert Sie in diesem Ratgeber über Ihre rechtlichen Möglichkeiten im Zusammenhang mit dem aktuellen Stellenabbau bei ALDI Süd und der ALDI E-Commerce GmbH.


Was passiert aktuell bei ALDI?

Nach aktuellen Medienberichten plant ALDI Süd den Abbau von rund 100 Stellen in der Verwaltung am Standort Mülheim an der Ruhr bis zum Frühjahr 2026. Betroffen ist insbesondere der Bereich Buchhaltung, dessen Aufgaben ins Ausland verlagert werden sollen – konkret nach Indien und Rumänien. Der Konzern gibt an, dass es sich dabei um Aufgaben handelt, die automatisierbar und wiederkehrend sind.

Gleichzeitig wird auch die gemeinsame ALDI E-Commerce GmbH von ALDI Nord und ALDI Süd geschlossen. Die Schließung soll bis zum 30. September 2025 erfolgen und betrifft rund 80 Mitarbeitende. Grund: Man wolle sich wieder auf das Kerngeschäft und den stationären Handel konzentrieren.

Insgesamt stehen somit mehr als 180 Arbeitsplätze auf dem Spiel.


Was bedeutet das für Sie als Arbeitnehmer?

Wenn auch Sie von einer Kündigung oder Verlagerung betroffen sind, sollten Sie nicht untätig bleiben. Denn: Eine betriebsbedingte Kündigung ist rechtlich nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig – und kann erfolgreich angefochten werden.

Unsere Kanzlei prüft für Sie:


Ihre Rechte bei betriebsbedingter Kündigung

Eine betriebsbedingte Kündigung darf nur ausgesprochen werden, wenn:

Oft sind Kündigungen aus wirtschaftlichen Gründen angreifbar. Mit einer Kündigungsschutzklage können Sie sich dagegen zur Wehr setzen.


Jetzt aktiv werden: Frist von drei Wochen beachten!

Sie haben nur drei Wochen ab Zugang der Kündigung, um beim zuständigen Arbeitsgericht eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Diese Frist ist unbedingt einzuhalten! Lassen Sie sich daher sofort beraten, wenn Sie eine Kündigung erhalten haben.

Unsere Fachkanzlei JURA.CC hilft Ihnen dabei:


Gibt es eine Abfindung?

Ein gesetzlicher Anspruch auf Abfindung besteht in der Regel nicht. In vielen Fällen wird jedoch im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs eine Abfindung vereinbart. Die Höhe der Abfindung richtet sich nach:

0,5 Bruttomonatsgehältern x Jahre der Betriebszugehörigkeit

In vielen Fällen können wir durch geschickte Verhandlungsführung für unsere Mandanten deutlich höhere Abfindungen erzielen.


Betriebsrat, Sozialplan & Interessenausgleich

Falls ein Betriebsrat besteht, muss dieser ordnungsgemäß beteiligt werden. Bei größeren Entlassungen müssen Sozialpläne und Interessenausgleiche verhandelt werden. Diese können z. B. enthalten:

  • Abfindungszahlungen,
  • Versetzungsmöglichkeiten,
  • Weiterbildungsangebote,
  • Frühverrentungslösungen.

Auch hier lohnt sich eine individuelle anwaltliche Beratung, um das Beste für Sie herauszuholen.


Unsere Empfehlung: Lassen Sie sich frühzeitig beraten!

Je früher Sie rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen, desto besser können Ihre Rechte gewahrt werden. Warten Sie nicht auf das Kündigungsschreiben. Oft lässt sich schon vorher mit dem Arbeitgeber sprechen – z. B. über eine einvernehmliche Trennung mit Abfindung.

Die Kölner Kanzlei JURA.CC ist spezialisiert auf Kündigungsschutzverfahren und vertritt Arbeitnehmer bundesweit gegen Arbeitgeber wie ALDI.


Jetzt Ersteinschätzung sichern!

Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. jur. Jens Usebach LL.M. und sein Team von JURA.CC unterstützen Sie engagiert und kompetent bei Kündigung, Kündigungsschutzklage und Abfindung.

Kontaktieren Sie uns jetzt für eine Ersteinschätzung Ihrer Situation:

Telefon: 0221-95814321
Online: www.jura.cc