Die neue Asylagentur der Europäischen Union nimmt am 19.01.2022 im Rahmen ihres gestärkten Mandats ihre Arbeit auf.
Aus EU-Aktuell vom 19.01.2022 ergibt sich:
Sie wird dazu beitragen, dass Asylentscheidungen rasch und in fairer Weise getroffen und die Aufnahmestandards EU-weit angeglichen werden. So soll für eine einheitlichere Entscheidungsfindung und stärker aufeinander abgestimmte Asylsysteme der Mitgliedstaaten gesorgt werden. Eine neue Reserve von 500 Experten wird es der Agentur ferner ermöglichen, die nationalen Asylsysteme, die mit einer großen Zahl von Fällen konfrontiert sind, wirksamer zu unterstützen.
Eine stärkere Agentur zur Unterstützung des EU-Asylsystems
Die neue Agentur ist ein wichtiges Ergebnis des neuen Migrations- und Asylpakets. Aufbauend auf den Erfahrungen des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen wird die neue Agentur dank ihres gestärkten Mandats zu Folgendem beitragen:
- Effizientere Asylsysteme durch stärkere operative und technische Unterstützung der Mitgliedstaaten, einschließlich Schulungen (insbesondere zu den Aufnahmebedingungen), Vorsorgemaßnahmen, Informationsanalyse und Informationsaustausch.
- Bessere Unterstützung: Eine Reserve von 500 Experten (einschließlich Sachbearbeiter, Dolmetscher sowie Aufnahmespezialisten) kann auf Ersuchen der Mitgliedstaaten als Teil der Asyl-Unterstützungsteams rasch entsandt werden. Die Experten der Agentur werden die Aufgabe haben, das gesamte administrative Asylverfahren für die Entscheidung durch nationale Behörden vorzubereiten und in der Rechtsbehelfsphase Unterstützung zu leisten.
- Einheitliche und fundierte Entscheidungsfindung durch die Entwicklung operativer Standards, Leitlinien und bewährter Verfahren für die Umsetzung des Asylrechts der Union.
- Größere Konvergenz der Anerkennungsquoten durch die Erarbeitung von Länderleitfäden zu den Herkunftsländern, die die Mitgliedstaaten bei der Prüfung von Asylanträgen berücksichtigen sollten.
- Künftige bessere Überwachung und Berichterstattung über die Asyl- und Aufnahmesysteme der Mitgliedstaaten, die es der Agentur ermöglichen wird, die operative und technische Anwendung des EU-Asylrechts zu überwachen, um in vollem Einklang mit dem EU-Recht eine einheitlichere Praxis in ganz Europa zu gewährleisten.
- Kapazitätsaufbau in Drittländern zur Verbesserung der Asyl- und Aufnahmesysteme und zur Unterstützung der Neuansiedlungsregelungen der EU und der Mitgliedstaaten auf der Grundlage auf der bestehenden Zusammenarbeit mit UN-Agenturen.
- Ein unabhängiger Grundrechtsbeauftragter und ein neuer Beschwerdemechanismus werden den Schutz der Rechte der Asylbewerber gewährleisten.
Hintergrund
In den vergangenen zehn Jahren hat das EASO mehr als 40.000 Personen in den Mitgliedstaaten geschult, 40 Prozent aller Asylanträge in Zypern, Griechenland, Italien und Malta registriert und 80 Prozent der Prüfungen des Kindeswohls in Griechenland durchgeführt. Ferner hat das EASO alle Umsiedlungen von Personen unterstützt, die in Zypern, Italien und Malta ausgeschifft wurden.
Im Jahr 2022 wird die neue Agentur EU-Mittel in Höhe von 172 Mio. Euro erhalten und acht Maßnahmen (in Belgien, Griechenland, Italien, Lettland, Litauen, Malta, Spanien und Zypern) zur Unterstützung der Asyl- und Aufnahmebehörden der Mitgliedstaaten einleiten. Knapp 2.000 Mitarbeiter sollen daran mitwirken.
Eine neue Reserve von 500 Experten wird es der Agentur ferner ermöglichen, die nationalen Asylsysteme, die mit einer großen Zahl von Fällen konfrontiert sind, wirksamer zu unterstützen. Das EU-Migrationsmanagementsystem ist damit insgesamt effizienter und besser für die Zukunft gerüstet.
Nachdem im Mai 2021 eine Einigung über die Richtlinie über die Blaue Karte erzielt worden war, ist die neue Asylagentur der Europäischen Union nun der zweite Legislativvorschlag, der im Rahmen des neuen Migrations- und Asylpakets umgesetzt wird. Auch operative Aspekte werden bereits umgesetzt: Dazu zählen die verstärkten Arbeiten im Hinblick auf die externe Dimension der Migrationspolitik, eine stärkere Koordinierung bei Rückkehr- und Rückführungsmaßnahmen sowie der Einsatz der ständigen Reserve der Europäischen Grenz- und Küstenwache. Die Verhandlungen über die verbleibenden Legislativvorschläge werden im Europäischen Parlament und im Rat fortgesetzt.