Die Europäische Kommission hat am 29.03.2021 grünes Licht für eine deutsche Betriebsbeihilferegelung zum weiteren Ausbau der Offshore-Windenergieerzeugung in Deutschland gegeben.
Aus EU-Aktuell vom 29.03.2021 ergibt sich:
Diese steht mit den EU-Beihilfevorschriften in Einklang. Die neue Regelung wird das Ziel für die installierte Offshore-Windkapazität von 15 Gigawatt (GW) auf 20 GW bis 2030 erhöhen und bis 2040 eine installierte Offshore-Kapazität von 40 GW vorsehen.
Wie die bestehende Regelung basiert auch die neue Regelung auf dem zentralisierten Modell, bei dem der Staat eine Vorauswahl trifft und bestimmte Standorte für die Entwicklung der Offshore-Windenergie ausschreibt. Die Beihilfe wird in Form eines Aufschlags auf den Strommarktpreis gewährt, der auf der Grundlage des niedrigsten Angebots in offenen und transparenten Ausschreibungen festgelegt wird, und wird für einen Zeitraum von 20 Jahren gezahlt. Die Regelung ist bis 2026 genehmigt.
Die Kommission hat die Regelung nach den EU-Beihilfevorschriften und insbesondere nach den Vorschriften für Beihilfen für Energie aus erneuerbaren Quellen gemäß den Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen von 2014 geprüft.