Die Sonderregelungen für die Substitution werden verlängert.
Aus der Pressemitteilung des BMG vom 12.02.2021 ergibt sich:
Nach wie vor stellt das Virus SARS-CoV-2 Deutschland und die Welt vor große Herausforderungen: Gesundheitlich, wirtschaftlich, sozial. Besonders betroffen sind Menschen, die auf eine kontinuierliche ärztliche Versorgung angewiesen sind. Dies gilt insbesondere für Substitutionspatientinnen und -patienten. Mit der heute durch den Deutschen Bundestag beschlossenen Änderung des Infektionsschutzgesetzes werden die im April 2020 geschaffenen Sonderregelungen für die Substitutionsbehandlung um zunächst drei Monate verlängert.
Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Daniela Ludwig: „Eine sichere Substitutionstherapie ist mehr denn je von elementarer Bedeutung für das Leben vieler Menschen in Deutschland. Mehr als 80 000 Männer und Frauen erhalten täglich Medikamente, die sie stabilisieren und vor dem „Rückfall“ schützen. Im letzten April haben wir die bestehenden Regeln ganz schnell an die Pandemielage angepasst. Damit ist es nicht nur gelungen, eine stabile Versorgung sicherzustellen. Die Anzahl der Substituierten ist sogar gestiegen! Das ist wirklich erfreulich, dass es uns in dieser Situation gelungen ist, mehr Menschen zu behandeln. Darauf müssen wir jetzt aufbauen. Mein Ziel ist es, die Substitution jetzt, aber auch in Zukunft zu stärken und die Versorgung auszubauen. Das sind wir den suchtkranken Menschen in Deutschland schuldig!“
Mit der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit wurden mehrere Regelungen der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) an die Coronasituation angepasst. Ziel war es, die Versorgung sicherzustellen und einen ausreichenden Infektionsschutz zu ermöglichen. Unter anderem können Substitutionsärzte und -ärztinnen zurzeit mehr Patientinnen und Patienten behandeln als im Normalbetrieb. Außerdem können Ärzte und Ärztinnen nach sorgfältiger Abwägung Patientinnen und Patienten, denen das Substitutionsmittel zum unmittelbaren Verbrauch überlassen werden müsste, Substitutionsmittel für bis zu sieben Tage zur eigenverantwortlichen Einnahme verschreiben. Weiterhin erleichtern die Regelungen die Vertretung der Ärzte untereinander.
Mehr Informationen dazu unter www.drogenbeauftragte.de