Das Verwaltungsgericht München hat mit Urteilen vom 28.11.2018 zu den Aktenzeichen M 23 K 18.2902, M 23 K 18.2903 entschieden, dass Fahrzeughalter, die von dem Software-Skandal betroffene Fahrzeuge haben, diese einem Software-Update unterziehen lassen müssen. Wer sich als Fahrzeughalter weigert, riskiert, dass die Fahrzeugbehörde die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug entzieht.
Mit der in den Fahrzeugen aufgespielten „Schummel-Software“ wird auf dem Prüfstand ein niedriger Abgaswert vorgespielt, der tatsächlich im Straßenverkehr übertroffen wird.
Dagegen klagten Diesel-Fahrer und verloren vor dem Verwaltungsgericht.
Die Kläger wandten ein, dass es ihnen nicht zumutbar, das Update Aufspielen zu lassen.
Dem folgten die Verwaltungsrichter nicht, denn durch das Softwareupdate wurden die Pkw wieder der vom KBA ausgesprochenen Typengenehmigung entsprechen und würde allein dadurch die Vorschriftsmäßigkeit wiederhergestellt werden. Sollte das Update tatsächlich Mängel an den Pkw hervorrufen, sei es angesichts des überwiegenden öffentlichen Interesses an einer Reduzierung einer Gesamtbilanz des Stickoxidausstoßes nicht unverhältnismäßig, das Update zu fordern. Hinsichtlich etwaiger aus dem Update folgender Schäden könne der Fahrzeughalter darauf verwiesen werden, diese gegenüber dem Pkw-Hersteller bzw. Händler geltend zu machen. Die Verwaltungsrichter mahnten aber auch zugleich ein „maßvolles Vorgehen“ der Behörden, da letztlich nicht die Fahrzeughalter für die Entstehung des Abgasskandals verantwortlich seien.
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