Am 02.08.2021 treten die neuen Regeln zur Modernisierung des Visa-Informationssystems (VIS) in Kraft.
Aus EU-Aktuell vom 02.08.2021 ergibt sich:
Sie ermöglichen gründlichere Prüfungen des Hintergrunds von Personen, die ein Visum oder einen Aufenthaltstitel beantragen, sowie einen besseren Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten über die Inhaber solcher Dokumente. Zudem sollen sie für uneingeschränkte Interoperabilität zwischen dem VIS und den anderen EU-weiten Datenbanken sorgen.
Die modernisierte Datenbank des Visa-Informationssystems (VIS) soll in folgenden Punkten dazu beitragen, die innere Sicherheit zu erhöhen und das Grenzmanagement zu verbessern:
- Verstärkte Sicherheitskontrollen in allen Datenbanken: Alle im VIS gespeicherten Visumanträge werden nun über ein einziges Suchportal automatisch mit sämtlichen Daten in anderen EU-Informationssystemen für Sicherheit und Migration abgeglichen, z. B. mit den Daten des Einreise-/Ausreisesystems (das 2022 in Betrieb genommen werden soll), des Schengener Informationssystems und des Europäischen Strafregisterinformationssystems in Bezug auf Drittstaatsangehörige. Durch diese obligatorischen Abgleiche werden Antragsteller ermittelt, die mehrere Identitäten benutzen, sowie Personen, mit denen ein Sicherheitsrisiko oder das Risiko irregulärer Migration verbunden ist.
- Besserer Daten- und Informationsaustausch: Derzeit sind auf EU-Ebene keine Informationen über Visa für einen längerfristigen Aufenthalt und über Aufenthaltstitel verfügbar. Die modernisierte VIS-Datenbank soll diese Informationen künftig enthalten. Grenzschutzbeamte werden somit schnell feststellen können, ob Visa für einen längerfristigen Aufenthalt oder Aufenthaltstitel, die für das Überschreiten der Außengrenzen des Schengen-Raums verwendet werden, gültig sind und sich in den Händen der rechtmäßigen Inhaber befinden. Hierdurch wird eine erhebliche Sicherheitslücke geschlossen.
- Effizientere Rückführungsverfahren: Ab sofort werden auch Ablichtungen des Reisedokuments des Visumantragstellers in die VIS-Datenbank aufgenommen. In Verbindung mit der Befugnis der Frontex-Teams, auf das VIS zuzugreifen, wird diese Maßnahme die Identifizierung und Rückübernahme von Personen ohne Reisedokumente, gegen die eine Rückkehrentscheidung ausgesprochen wurde, erleichtern und so die Effizienz der Rückkehrpolitik der EU steigern.
- Verstärkte Kapazitäten zur Verfolgung und Verhütung von Straftaten: Die Strafverfolgungsbehörden und Europol werden nun zum Zwecke der Verhütung, Aufdeckung oder Untersuchung von terroristischen oder sonstigen schweren Straftaten unter strengen Auflagen und unter uneingeschränkter Achtung der EU-Datenschutzvorschriften strukturierter auf das VIS zugreifen können. Der Zugriff auf das VIS wird Strafverfolgungsbehörden nun auch zum Zwecke der Suche nach oder der Identifizierung von vermissten oder entführten Personen und Opfern von Menschenhandel gewährt.
Hintergrund
Das Visa-Informationssystem ist eine EU-Datenbank, die die Grenzschutzbeamten an den Außengrenzen der EU mit den Konsulaten der Mitgliedstaaten in der ganzen Welt verbindet. Das System wurde 2015 weltweit eingeführt. Es liefert den Visumbehörden die wichtigsten Informationen über Personen, die Schengen-Visa für Kurzaufenthalte beantragen, und ermöglicht es Grenzschutzbeamten, Reisende zu erkennen, die ein Sicherheitsrisiko darstellen können. Um sicherzustellen, dass diese Behörden jederzeit über die erforderlichen Informationen verfügen, wird mit den heute in Kraft getretenen Vorschriften unter vollständiger Einhaltung der Datenschutzvorschriften der Anwendungsbereich des Systems ausgeweitet, indem insbesondere auch Personen, die Visa für einen längerfristigen Aufenthalt und Aufenthaltstitel innehaben oder beantragt haben, im System erfasst werden.
Das modernisierte Visa-Informationssystem soll bis Ende 2023 einsatzbereit und mit den anderen Informationssystemen vollständig interoperabel sein.
Die EU modernisiert ihre Informationssysteme für Sicherheit und Grenzmanagement, um Informationslücken zu schließen und die innere Sicherheit zu erhöhen. Im neuen Migrations- und Asylpaket wurde betont, wie wichtig gut verwaltete und unter Einsatz uneingeschränkt dialogfähiger IT-Systeme kontrollierte EU-Außengrenzen sind, wenn es darum geht, die Integrität und das Funktionieren eines Schengen-Raums ohne Kontrollen an den Binnengrenzen zu gewährleisten.