Die Bundesregierung und die Kreditversicherer haben sich darauf verständigt, die Absicherung von Lieferketten durch den gemeinsamen Schutzschirm bis zum 30.06.2021 zu verlängern.
Aus der Pressemitteilung des BMF vom 04.12.2020 ergibt sich:
Die Verlängerung muss von der Europäischen Kommission beihilferechtlich noch genehmigt werden. Sobald die Europäische Kommission die Verlängerung genehmigt hat, wird der Bund ab dem 01.01.2021 weiterhin eine Garantie für Entschädigungszahlungen der Kreditversicherer von bis zu 30 Mrd. Euro übernehmen. Mit dieser Garantie können die Kreditversicherer auch weiterhin Kreditlinien im bestehenden Umfang von über 400 Mrd. Euro absichern. Kreditversicherungen schützen Lieferanten vor Zahlungsausfällen, wenn ein Abnehmer im In- oder Ausland die Rechnung nicht bezahlen kann oder will.
Im Detail verpflichten sich die Kreditversicherer, ihre bestehenden Kreditlimite weitestgehend aufrecht zu erhalten und sich an den Schadenzahlungen im Rahmen des Schutzschirms mit 10% zu beteiligen. Die über die Garantie des Bundes hinausgehenden Ausfallrisiken tragen die Kreditversicherer. Darüber hinaus führen sie knapp 60% ihrer Prämieneinnahmen für das erste Halbjahr 2021 an den Bund ab.
Aktuell beteiligen sich unter anderem Atradius, Coface, Credendo, Euler Hermes, R+V und Zurich am gemeinsamen Schutzschirm zur Absicherung von Lieferketten.