Das Landesarbeitsgericht Köln hat mit Urteil vom 05.03.2021 zum Aktenzeichen 10 Sa 802/20 über die Darlegungslast hinsichtlich der Schadenshöhe und zur Schadensminderungspflicht bei Nichteinhaltung der Kündigungsfrist durch den Arbeitnehmer entschieden.
Auch bei § 619 a BGB gilt eine abgestufte Darlegungslast für das Vertretenmüssen.
Die Beklagte genügt ihrer Darlegungslast durch den Vortrag zur unstreitigen Niederlegung der Arbeit.