Das Landgericht Frankfurt hat mit Urteil vom 26.02.2020 zum Aktenzeichen 2-04 O 289/19 entschieden, dass das Land Hessen einem Anhänger von Eintracht Frankfurt Schadensersatz und Schmerzensgeld für einen erlittenen Lendenwirbelbruch schuldet, nachdem Polizeibeamte ihn bei einem Polizeieinsatz in der Commerzbank-Arena über eine Bande gestoßen hatten.
Aus der Pressemitteilung des LG Frankfurt vom 26.02.2020 ergibt sich:
Am 21.02.2019 fand ein Spiel von Eintracht Frankfurt in der Commerzbank-Arena in Frankfurt statt. Fußballfans hatten zwischen Spielfeld und Heimtribüne ein mehrere Meter langes Transparent mit unangemessener Aufschrift ausgelegt. Einige Polizeibeamte begaben sich dorthin, um das Banner zu beschlagnahmen. Ein Fußballfan, der spätere Kläger, trat den Beamten aggressiv entgegen und versuchte, die Beschlagnahme zu verhindern, u.a. griff er nach dem Banner und stellte einem Beamten ein Bein. Ein erster Polizeibeamter schubste den Kläger sodann in Richtung der Bande am Spielfeldrand. Der Kläger blieb dort stehen und hatte keinen Zugriff mehr auf das Transparent. Der Polizeibeamte drehte ihm daraufhin den Rücken zu und unterstützte seine Einheit beim weiteren Abtransport des Transparents. Als das Banner bereits mehrere Schritte vom Kläger entfernt worden war, traten zwei weitere Polizeibeamte auf ihn zu und stießen ihn über die Bande. Der Kläger schlug unglücklich auf dem Boden auf und erlitt eine Lendenwirbelfraktur.
Das LG Frankfurt hat das Land Hessen zur Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld i.H.v. 7.000 Euro verurteilt.
Die für Amtshaftungssachen zuständige Kammer des Landgerichts Frankfurt am Main hat auf Grundlage einer Zeugenaussage, Polizeiberichten und Videoaufnahmen festgestellt, dass die beiden Polizeibeamten, die den Kläger über die Bande stießen, ihre Amtspflichten verletzt haben. Von dem Kläger sei ab dem Zeitpunkt keine Gefahr mehr ausgegangen, als er nach dem Stoß des ersten Beamten an der Bande stand. Weder habe der Kläger erneut den Abtransport des Banners zu behindern gedroht, noch Polizeibeamte angegriffen. Das hätten die beiden weiteren Polizeibeamten aus ihrer Perspektive auch erkennen können, zumal der erste Beamte dem Kläger bereits den Rücken gekehrt und weitergegangen sei und der Kläger ohne weitere Regungen an der Bande stehen geblieben sei. Ob die Polizeibeamten, die den Kläger sodann über die Bande stießen, subjektiv davon ausgingen, von ihm drohe weitere Gefahr, sei nicht entscheidend. Maßgeblich sei vielmehr, wie ein gewissenhafter, besonnener und sachkundiger Amtswalter die Sachlage zum Zeitpunkt des polizeilichen Handelns eingeschätzt hätte.
Das Land Hessen habe dem Kläger Krankenkosten in niedriger dreistelliger Höhe zu ersetzen sowie etwaige künftige (Folge-)Schäden aus dem Vorfall. Bei der Bemessung des Schmerzensgeldes i.H.v. 7.000 Euro sei auch zu berücksichtigen, dass der Kläger wegen der Lendenwirbelfraktur sechs Tage im Krankenhaus behandelt werden musste und rund sechs Wochen arbeitsunfähig gewesen sei.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Es kann mit der Berufung zum OLG Frankfurt angefochten werden.
Hinweis des Gerichts: Mit dem zivilrechtlichen Urteil wurde keine Entscheidung darüber getroffen, ob die Polizeibeamten sich nach dem Strafrecht wegen einer Körperverletzung zu verantworten haben.