Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat mit Beschluss vom 20.02.2020 zum Aktenzeichen 11 S 8.20 entschieden, dass die Waldrodung auf dem künftigen Tesla-Gelände fortgesetzt werden kann.
Aus der Pressemitteilung des OVG Berlin-Brandenburg Nr. 7/2020 vom 20.02.2020 ergibt sich:
Das Oberverwaltungsgericht hat die Eilanträge der Grünen Liga Brandenburg e.V. und des Vereins für Landschaftspflege und Artenschutz in Bayern e.V. gegen die vorzeitige Gestattung der Waldrodung in zweiter Instanz zurückgewiesen.
Nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts sind die gesetzlichen Voraussetzungen für den vorzeitigen Beginn der Errichtung der Anlage zu Recht bejaht worden. Mit dem angegriffenen Bescheid habe die Behörde gestattet, bereits vor Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung mit den Errichtungsarbeiten zu beginnen. Dabei handele es sich hier zunächst nur um Rodungsmaßnahmen von insgesamt 91 Hektar Wald. Auch habe die Behörde den Ablauf der Einwendungsfrist im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht abwarten müssen, weil sie über die erforderlichen Erkenntnisse verfügte, um die voraussichtliche Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens beurteilen zu können.
Der Beschluss ist unanfechtbar.