Die Europäische Kommission hat am 23.02.2022 einen Vorschlag für eine Richtlinie über die Nachhaltigkeitspflichten von Unternehmen angenommen.
Aus BRAK, Nachrichten aus Brüssel Nr. 4/2022 vom 03.03.2022 ergibt sich:
Nach dem Vorschlag sollen Unternehmen verpflichtet werden, negative Auswirkungen ihrer Tätigkeit auf die Menschenrechte und die Umwelt zu erkennen und zu vermindern oder abzustellen. Die Sorgfaltspflichten gelten unmittelbar nur für Großunternehmen und deren Tochtergesellschaften und Wertschöpfungsketten. Die Geschäftsleitungen werden demnach dazu verpflichtet die Einbindung der Nachhaltigkeitsstrategie in die Unternehmensstrategie und deren Umsetzung und Überwachung sicherzustellen. Einige Maßnahmen betreffen hingegen alle Unternehmen, die indirekt betroffen sein könnten. Es sollen beispielsweise spezielle einzelne oder gemeinsame Websites oder Plattformen entwickelt werden und KMU sollen die Möglichkeit einer finanziellen Unterstützung erhalten.