Mit einem Gesetzentwurf „zur Verbesserung waffenrechtlicher Personenüberprüfungen“ will die Bundesregierung die Überprüfung der Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung von Waffenbesitzern weiter ausdehnen.
Aus hib – heute im bundestag Nr. 627 vom 10.05.2021 ergibt sich:
Nach dem Gesetzentwurf (BT-Drs. 19/29487 – PDF, 742 KB) sollen die Waffenbehörden bei dieser Überprüfung künftig von mehr Ämtern als bisher relevante Kenntnisse abfragen.
Wie die Bundesregierung ausführt, wurden bereits mit einer Gesetzesänderung vom 17. Februar 2020 Anpassungen des Waffenrechts vorgenommen, um zu verhindern, dass Extremisten legal in den Besitz von Waffen gelangen beziehungsweise diese behalten können. Dazu seien eine Regelabfrage der Waffenbehörden bei den Verfassungsschutzbehörden im Rahmen der Überprüfung der Zuverlässigkeit eines Antragstellers oder Erlaubnisinhabers sowie eine Nachberichtspflicht der Verfassungsschutzbehörden eingeführt worden.
Im Nachgang zum Terroranschlag von Hanau am 19. Februar 2020 habe das Bundesinnenministerium geprüft, ob weiterer gesetzgeberischer Verbesserungsbedarf im Hinblick auf die Erkennung von Extremisten sowie von „Personen mit auf einer psychischen Störung basierender Eigen- oder Fremdgefährdung“ unter den Waffenbesitzern besteht, schreibt die Bundesregierung weiter. Dabei habe sich gezeigt, dass ergänzende Anpassungen des Waffengesetzes geboten sind, um sicherzustellen, dass den Waffenbehörden bei der Überprüfung von Zuverlässigkeit und persönlicher Eignung eines Waffenbesitzers das relevante Wissen anderer Behörden schnell und effizient zur Verfügung gestellt wird. Dies betreffe insbesondere die Bereitstellung von Erkenntnissen, die bei den Polizeibehörden des Bundes und der Länder, dem Zollkriminalamt sowie bei den örtlichen Gesundheitsämtern vorliegen können.
Bei der Prüfung der Zuverlässigkeit sollen die Waffenbehörden daher künftig auch das Bundespolizeipräsidium und das Zollkriminalamt abfragen, um deren Kenntnisse in die Beurteilung einfließen zu lassen. Daneben soll eine Pflicht der Waffenbehörden eingeführt werden, neben der örtlichen Polizeidienststelle des Wohnorts des Betroffenen auch die Polizeidienststellen der Wohnsitze der zurückliegenden fünf Jahre abzufragen, um sicherzustellen, dass auch im Fall eines Umzugs keine relevanten Erkenntnisse verloren gehen.
Ferner sieht der Gesetzentwurf vor, bei der Prüfung der persönlichen Eignung zum Waffenbesitz die bisherige „Soll-Vorschrift“ zur Beteiligung der örtlichen Polizeidienststelle zu einer verpflichtenden Regelabfrage auszubauen. Auch hier sollen künftig ergänzend Bundespolizeipräsidium und Zollkriminalamt einbezogen werden. Zudem soll eine Regelabfrage bei den Gesundheitsämtern eingeführt werden. Darüber hinaus will die Bundesregierung eine Nachberichts pflicht von örtlichen Polizeidienststellen, Bundespolizeipräsidium und Zollkriminalamt festschreiben.