Die Bundesregierung lehnt es ab, angesichts der Praxis von Banken, bei Geldanlagen Negativzinsen oder Verwahrentgelte zu erheben, gesetzgeberisch einzugreifen.
Aus hib – heute im bundestag Nr. 973 vom 24.08.2021 ergibt sich:
Den Kreditinstituten stehe es „grundsätzlich frei, ihre Dienstleistungen und deren Preise im Rahmen des Wettbewerbs- und regulatorischen Umfelds geschäftspolitisch zu gestalten“, schreibt sie in ihrer Antwort (BT-Drs. 19/32015 – PDF, 290 KB) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (BT-Drs. 19/31453 – PDF, 219 KB). Verbraucherinnen und Verbraucher seien vor einseitigen Vertragsänderungen geschützt und könnten auf andere Anlageprodukte mit geringem Risiko ausweichen. Anzeichen für ein Marktversagen seien der Bundesregierung nicht bekannt.
Angesichts dessen kommt die Regierung zu der Einschätzung, dass gesetzgeberische Einschränkungen von Verwahrentgelten in die allgemeine Vertragsfreiheit und in die Berufsfreiheit der Institute eingreifen würden und deshalb „derzeit schwer begründbar“ wären.