Die Bundesregierung begrüßt den Plan der EU-Kommission, eine europäische Geldwäschebehörde zu schaffen.
Aus hib – heute im bundestag Nr. 1024 vom 20.09.2021 ergibt sich:
Diese könne „einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in der EU leisten“, schreibt sie in der Antwort (BT-Drs. 19/32152 – PDF, 231 KB) auf eine Kleine Anfrage (BT-Drs. 19/31878 – PDF, 191 KB) der FDP-Fraktion. Zur Frage, wie sie zum Vorschlag einer Barzahlungsobergrenze von 10.000 Euro steht, verweist die Bundesregierung auf die noch nicht abgeschlossene Prüfung des Legislativvorschlags und darauf, dass die Schwelle nicht für Zahlungen außerhalb gewerblicher Aktivitäten gelten soll.