Einhellig begrüßt – bei Kritik im Detail – haben es Sachverständige, dass das Bundespersonalvertretungsgesetz neu gefasst werden soll.
Aus hib – heute im bundestag Nr. 366 vom 22.03.2021 ergibt sich:
Die geplante Novellierung könne aber nur der Anfang weiterer Reformen sein, befanden die Experten bei einer Anhörung des Ausschusses für Inneres und Heimat unter Leitung von Andrea Lindholz (CSU) zu einem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 19/26820 – PDF, 1,9 MB, BT-Drs. 19/26917 – PDF, 443 KB).
Für Rechtsanwalt Eberhard Baden ist die beabsichtigte Novelle längst überfällig. Gesetzestext und Anwendungspraxis seien seit langem nicht mehr miteinander kompatibel. Er begrüßte die vorgesehene völlig neue Gesetzesstruktur. Viele Bereiche würden dann übersichtlicher und konsistenter dargestellt. Dieses Vorgehen sei aber zwangsläufig mit erheblichen Übergangs- und Anpassungsproblemen verbunden. Die seien indes angesichts der Entscheidung für eine grundlegende Neugestaltung letztlich unvermeidbar. Er verwies auf weitere Reform-Notwendigkeiten, die in der nächsten Legislaturperiode zeitnah angepackt werden sollten.
Der Rechtsanwalt Andreas Gronimus meinte, keiner der kleinteiligen Kritikpunkte, die auch er selbst an der geplanten Novelle gemacht habe, sei es wert, das Gesetzgebungsverfahren dafür aufzugeben. Er nannte es einen wesentlichen Fortschritt, dass Videokonferenzen und elektronische Handlungsmöglichkeiten berücksichtigt werden sollen. Indes warb er für eine Streichung der vorgesehenen Befristung. Der Bedarf werde nicht 2024 enden.
Genau in diese Kerbe schlug auch Karoline Herrmann (dbb jugend). Überdies bewertete sie die vorgeschlagene Absenkung des Wahlalters bei Personalratswahlen von 18 auf 16 Jahre als äußerst positiv. Dies führe zu einer größeren Teilhabe junger Menschen an demokratischen Prozessen. Sie kritisierte, dass die Altersgrenze bei der Wählbarkeit zur Jugend- und Auszubildendenvertretung nicht vom 26. auf das 30. Lebensjahr angehoben werden und damit an die Lebenswirklichkeit angepasst werden solle. Durch Abitur, Auslandsjahr und freiwilligem Dienst finde der Eintritt in das Ausbildungs- und Berufsleben vielfach später statt. Die Interessen von 26-Jährigen unterschieden sich nicht wesentlich von denen der 30-Jährigen.
Nils Kammradt (ver.di) mochte handwerklich keine große Kritik am Entwurf vorbringen. Er monierte, dass die Bundesregierung vornehmlich auf die Rechtsprechung reagiere statt Wege nach vorn zu gehen. Rund um Datenschutz und Digitalisierung blieben Probleme weiter bestehen.
Hanna Möllers vom Deutschen Journalisten-Verband wertete es als enormen Fortschritt, dass arbeitnehmerähnliche Freie in den Beschäftigtenbegriff mit einbezogen werden sollen. Die Tätigkeit beider Gruppen sei im Arbeitsalltag nicht zu unterscheiden. Für die Einbeziehung gebe es keine praktischen und rechtlichen Probleme. Gleiche Rechte bei der Mitbestimmung schützten vor Machtmissbrauch und dienten dem Betriebsfrieden.
Henriette Schwarz (DGB) erwähnte Verbesserungen im Detail wie die bessere Lesbarkeit oder die Herabsetzung des Wahlalters. In der Summe stoße der Gesetzentwurf aber auf Kritik. Erweitert werde die Mitbestimmung nicht. Angesichts der geplanten Möglichkeit von Videokonferenzen vermisse sie den Hinweis, dass Präsenzsitzungen grundsätzlich Standard sein sollten. Eine echte Novellierung des Gesetzes im Sinne einer umfassenden Reform und Verbesserung der Mitbestimmung im digitalen Zeitalter sei im Gesetzentwurf nicht zu erkennen.