Rechtsanspruch für Auszubildende ab 01.08.2024

01. August 2024 -

Die Einführung des bundesweiten Rechtsanspruchs auf einen Ausbildungsplatz für junge Erwachsene ab dem Ausbildungsjahr 2024 bietet sowohl Betrieben als auch Auszubildenden zahlreiche Vorteile. Jugendliche, die keinen regulären Ausbildungsplatz finden, haben die Möglichkeit, eine außerbetriebliche Ausbildung bei einem Bildungsträger zu absolvieren. Das Ziel dieser Ausbildung ist es, den Übergang in eine betriebliche Ausbildung zu ermöglichen.

Die Unternehmen haben positive Erfahrungen mit den Azubis in außerbetrieblicher Ausbildung gemacht. Diese Ausbildung dient als zusätzlicher Weg in die berufliche Bildung, wenn der direkte Einstieg in eine reguläre Ausbildung nicht möglich war. Die Betriebe schätzen die Möglichkeit, über Praktika die Auszubildenden kennenlernen zu können und sehen die außerbetriebliche Ausbildung als einen gewinnbringenden Weg, um geeignete Arbeitskräfte zu finden.

Die Qualität der außerbetrieblichen Ausbildung und die Eignung der Absolventen werden von Unternehmen und Trägern gleichermaßen positiv bewertet. Es wird darauf hingewiesen, dass ein früher Übergang in eine betriebliche Ausbildung von Vorteil ist, jedoch leisten die Träger der außerbetrieblichen Ausbildung hervorragende Arbeit. Die individuelle Betreuung der Auszubildenden wird als besonders positiv hervorgehoben, insbesondere für Jugendliche mit besonderen Schwierigkeiten.

Es gibt in zahlreichen Metropolen mehr Ausbildungsplätze als Bewerberinnen und Bewerber, aber durch die Betrachtung der einpendelnden Jugendlichen entsteht am Ende eine Unterversorgung an Ausbildungsplätzen. Die Ausbildungsgarantie soll dazu beitragen, diesen Missstand auszugleichen und auch Jugendlichen mit individuellen Schwierigkeiten eine Chance auf einen Ausbildungsplatz zu bieten.

Die Industrie- und Handelskammer hatte Bedenken bezüglich der Ausbildungsgarantie geäußert, da sie befürchtete, dass falsche Anreize geschaffen werden könnten. Diese Befürchtungen wurden jedoch im Gesetzgebungsverfahren berücksichtigt, indem klargemacht wurde, dass die außerbetriebliche Ausbildung nur als letzte Option nach erfolglosen Bemühungen um einen regulären Ausbildungsplatz möglich ist. Insgesamt wird die Ausbildungsgarantie als eine Chance für Jugendliche mit individuellen Schwierigkeiten gesehen, den Einstieg in die berufliche Bildung zu ermöglichen und von Betrieben als eine Möglichkeit zur Gewinnung geeigneter Arbeitskräfte positiv bewertet.

Die Ausbildungsgarantie ist ein wichtiger Schritt, um Jugendlichen in Bremen und bundesweit bessere Chancen auf einen Ausbildungsplatz zu geben. Durch die gesetzliche Grundlage haben junge Erwachsene nun einen Rechtsanspruch auf eine außerbetriebliche Ausbildung, wenn sie keinen regulären Platz finden konnten. Dies ist ein wichtiger Schritt, um die Jugendarbeitslosigkeit zu bekämpfen und den Übergang von der Schule in den Beruf zu erleichtern.

Es ist zu hoffen, dass die Ausbildungsgarantie tatsächlich dazu beiträgt, dass mehr Jugendliche eine berufliche Perspektive erhalten und somit auch die Betriebe von gut ausgebildeten Fachkräften profitieren können. Es liegt nun an allen Beteiligten, Jugendlichen, Trägern der außerbetrieblichen Ausbildung und den Betrieben, gemeinsam an einer erfolgreichen Umsetzung der Ausbildungsgarantie zu arbeiten und so jungen Menschen den Weg in eine erfolgreiche berufliche Zukunft zu ebnen.

An wen richtet sich die Ausbildungsplatzgarantie?

Die Ausbildungsgarantie richtet sich an junge Menschen ohne Berufsabschluss, die in Regionen leben, in denen es eine Unterversorgung mit Ausbildungsplätzen gibt. Wenn in einer Region zehn Prozent mehr Bewerber bei der Arbeitsagentur gemeldet sind als Unternehmen Ausbildungsplätze anbieten, spricht man von einer erheblichen Unterversorgung. In solchen Fällen werden die Jugendlichen als „marktbenachteiligt“ eingestuft und haben Anspruch auf eine außerbetriebliche Ausbildung.

Welche Regionen sind betroffen?

Eine außerbetriebliche Berufsausbildung ist eine alternative Form der Ausbildung, die parallel zur schulischen Ausbildung stattfindet. Dabei absolvieren die Jugendlichen die praktische Ausbildung in externen Ausbildungsbetrieben, da es in ihrer Region zu wenig betriebliche Ausbildungsplätze gibt. Die Auswahl der förderberechtigten Regionen, in denen eine erhebliche Unterversorgung herrscht, wird von der Bundesagentur für Arbeit festgelegt. Dabei spielen Kriterien wie die Bewerber-Stellen-Relation, das betriebliche Ausbildungsangebot je Schulabgänger und die Noch-Suchende-unbesetzte-Stellen-Relation eine Rolle. Auch die Arbeitslosenquote von Jugendlichen ohne Abschluss und die Pendlerrate von Auszubildenden werden berücksichtigt.

Die Ausweitung des Rechts auf eine Ausbildungsgarantie ab dem 1. August ist ein wichtiger Schritt, um mehr junge Menschen in eine Ausbildung zu bringen und ihnen somit bessere berufliche Perspektiven zu bieten. Durch die Förderung von marktbenachteiligten Jugendlichen in Regionen mit einem Mangel an Ausbildungsplätzen, wird eine gezielte Unterstützung dort ermöglicht, wo sie am dringendsten benötigt wird.

Insgesamt zeigt die Ausbildungsgarantie, dass die Bundesregierung die Bedeutung einer qualifizierten Berufsausbildung für die Fachkräfte von morgen erkannt hat und Maßnahmen ergreift, um allen jungen Menschen die Chance auf eine Ausbildung zu ermöglichen, unabhängig von ihrem Wohnort und den örtlichen Gegebenheiten.