Die Kommission hat die Einigung begrüßt, die das Europäische Parlament und der Rat am 29.06.2021 gefunden haben, um das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen in eine Asylagentur der Europäischen Union umzuwandeln.
Aus EU-Aktuell vom 29.06.2021 ergibt sich:
Dies ist eine Schlüsselinitiative im Rahmen des Neuen Pakts zu Migration und Asyl. Die neue Agentur wird dazu beitragen, die Asylverfahren in den Mitgliedsstaaten qualitativ hochwertiger, einheitlicher und schneller zu gestalten. Ebenfalls heute hat die Kommission aktuelle Zahlen zu den Asylanträgen in der EU im Jahr 2020 veröffentlicht. Sie gingen um 32 Prozent gegenüber 2019 zurück, auf 485.000 Anträge. Das ist die niedrigste Zahl seit 2013.
EU-Kommissionsvizepräsident Margaritis Schinas sagte: „Als wir im vergangenen September unseren Vorschlag für einen EU-Pakt zu Migration und Asyl vorlegten, wollten wir ein kohärentes und gut funktionierendes europäisches Asylsystem schaffen. Die heutige Einigung ist ein erster wichtiger Baustein in diesem Prozess. Die Mitgliedstaaten werden sich nun auf die volle operative Unterstützung der EU-Asylagentur verlassen können, und zwar sowohl unter normalen Umständen als auch in schwierigen Situationen. Die Agentur wird die Asylverfahren spürbar verbessern, den Schutz für den Einzelnen erhöhen und Lücken schließen, um eine größere Konvergenz zwischen den Asylsystemen der Mitgliedstaaten zu erreichen.“
Aufbauend auf den Erfahrungen des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen wird die neue Agentur ein verstärktes Mandat haben, das zu Folgendem beitragen wird:
- Effizientere Asylsysteme durch stärkere operative und technische Unterstützung der Mitgliedstaaten, einschließlich Schulung, Vorbereitung, Informationsanalyse und Informationsaustausch.
- Verbesserte Unterstützung auf Anfrage: Eine Reserve von 500 Experten, darunter Dolmetscher, Sachbearbeiter oder Aufnahmespezialisten, wird bereitstehen, um als Teil von Asylunterstützungsteams auf Anfrage von Mitgliedstaaten eingesetzt zu werden. Die Experten der Agentur werden das Mandat haben, das gesamte administrative Asylverfahren für die Entscheidung der nationalen Behörden vorzubereiten und Unterstützung in der Berufungsphase anzubieten.
- Einheitliche, qualitativ hochwertige Entscheidungsfindung durch die Entwicklung von operativen Standards, Indikatoren, Leitlinien und bewährten Verfahren für die Umsetzung des Unionsrechts im Asylbereich.
- Bessere Überwachung und Berichterstattung über die Asyl- und Aufnahmesysteme der Mitgliedstaaten, um einheitlichere Praktiken in ganz Europa zu gewährleisten, die mit dem EU-Recht voll im Einklang stehen. Die Kommission wird in der Lage sein, Empfehlungen mit Hilfsmaßnahmen auszusprechen.
- Aufbau von Kapazitäten in Nicht-EU-Ländern zur Verbesserung der Asyl- und Aufnahmesysteme und zur Unterstützung der Neuansiedlungsprogramme der EU und der Mitgliedstaaten, aufbauend auf der bestehenden Zusammenarbeit mit UN-Organisationen.
Die heute erzielte Einigung muss noch vom Europäischen Parlament und dem Rat formell bestätigt werden. Sobald die neue Verordnung in Kraft getreten ist (20 Tage nach Veröffentlichung im Amtsblatt), wird das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen zur EU-Agentur für Asylfragen und kann auf der Grundlage seines neuen Mandats tätig werden.
Zahl der Asylanträge in Deutschland und EU-weit sinkt 2020
2020 wurde die niedrigste Zahl von Asylanträgen in der EU seit 2013 verzeichnet. Die 485.000 Anträge bedeuteten einen Rückgang von 32 Prozent im Vergleich zu 2019 (716.000) und einen Rückgang von 64 Prozent im Vergleich zum Höchststand im Jahr 2015 (1,4 Millionen). 2020 stellten in Deutschland 121.955 Menschen Antrag auf Asyl, 33 Prozent der Antragsteller stammten aus Syrien. Im Vergleich zu 2019 gab es in Deutschland einen Rückgang bei den Asylanträgen um 26 Prozent (165.615 Anträge 2019). Diese Zahlen gehen aus dem heute (Dienstag) veröffentlichten jährlichen Bericht des Europäischen Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO) hervor. Laut dem Bericht ist der Rückgang der Anträge jedoch in erster Linie auf eine eingeschränkte Mobilität und Reisetätigkeit zurückzuführen und nicht auf einen Rückgang der Zahl der Menschen, die internationalen Schutz benötigen.
Wie das EASO Anfang des Jahres anhand vorläufiger Daten berichtete, verzeichneten einige Länder einen Anstieg. Insbesondere gab es mehr Ankünfte entlang der Westafrika-, Zentralmediterranen- und Westbalkanroute als im Jahr 2019. Rumänien verzeichnete einen Anstieg der Antragszahlen um 138 Prozent, gefolgt von Bulgarien (+64 Prozent).
Zwei Drittel aller Asylanträge im Jahr 2020 in nur drei Ländern gestellt wurden: Deutschland (122.000), Frankreich (93.000) und Spanien (89.000). Die Auswirkungen der Ankünfte für die Länder an den Außengrenzen war besonders groß. Betrachtet man das BIP und die Bevölkerung, so standen Zypern, Griechenland und Malta weiterhin unter dem größten Druck, Asylbewerber aufzunehmen und unterzubringen.
Nationale Asylsysteme passten sich schnell an die Pandemie an
Viele Faktoren haben dazu beigetragen, dass Asylanträge schneller bewilligt wurden. Nach dem COVID-19-Ausbruch haben die Mitgliedstaaten ihre Asylverfahren schnell angepasst, auch durch den Einsatz digitaler Hilfsmittel. Die nationalen Asylbehörden konzentrierten sich darauf, Rückstände abzubauen und neue Richtlinien herauszugeben, um die Verfahren zu verbessern, zum Beispiel für die frühzeitige Identifizierung von Minderjährigen und den schnelleren Zugang zu Rechtsbeistand. Als Wegweiser gaben das EASO und die Europäische Kommission praktische Leitlinien für die Mitgliedstaaten heraus, unter anderem zur Durchführung von Fernregistrierungen und -befragungen. Das EASO verdoppelte außerdem seine Produktivität bei der operativen Unterstützung im Jahr 2020 und startete Ende des Jahres eine neue Operation in Spanien.
Andere Bereiche des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems kamen aber nahezu zum Erliegen. Zum ersten Mal seit sieben Jahren verzeichnete das EU-Neuansiedlungsprogramm, das einen sicheren und strukturierten Weg zum Schutz bietet, einen deutlichen Rückgang (-58 Prozent gegenüber 2019) bei der Zahl der nach Europa überstellten Flüchtlinge. Bis zum Ende des Jahres hatten die meisten Länder ihre nationalen Quoten nicht erfüllt und verschoben ihre Zuweisungen auf das folgende Jahr.
Fast drei Fünftel (58 Prozent) der Entscheidungen über Asylanträge fielen negativ aus. Bereits vor der Pandemie eine anhaltende Herausforderung, wurde eine zunehmende Anzahl abgelehnter Antragsteller aufgrund von COVID-19-Maßnahmen wie Flugverboten und geschlossenen Grenzen nicht in ihr Herkunftsland zurückgeschickt. Als Reaktion darauf verabschiedeten viele EU-Länder neue Gesetze und Maßnahmen, um die Durchsetzung und Kosteneffizienz des Rückführungsverfahrens zu verbessern.
Andere systemische Risse wurden durch restriktive COVID-19-Maßnahmen verschärft. Als die Behörden die Unterbringung umstellten, um eine soziale Distanzierung zu ermöglichen, hatten einige Länder wenig Spielraum in den bereits überfüllten Aufnahmezentren.