Rat setzt Visaerleichterungsbestimmungen für Amtsträger des belarussischen Regimes aus

10. November 2021 -

Der Rat der EU hat am 09.11.2021 einen Beschluss zur teilweisen Aussetzung der Anwendung des Visaerleichterungsabkommens zwischen der EU und Belarus angenommen.

Aus der Pressemitteilung des Rats der EU vom 09.11.2021 ergibt sich:

Dieser Beschluss ist eine Reaktion auf den laufenden hybriden Angriff seitens des belarussischen Regimes.

Die Aussetzung gilt für Amtsträger des belarussischen Regimes und betrifft die Bestimmungen zum Verzicht auf die Vorlage von Nachweisen, zur Erteilung von Visa für die mehrfache Einreise und zu reduzierten Gebühren für Visumanträge. Dieser Beschluss betrifft nicht gewöhnliche belarussische Staatsbürgerinnen und -bürger. Sie werden weiterhin dieselben Vorteile im Rahmen des Visaerleichterungsabkommens genießen wie derzeit.

„Wir verurteilen die laufende Instrumentalisierung der Migration durch das belarussische Regime aufs Schärfste und lehnen sie entschieden ab. Es kann nicht hingenommen werden, dass Belarus für politische Zwecke mit dem Leben von Menschen spielt. Der heutige Beschluss zeigt erneut unsere gemeinsame Entschlossenheit, weiterhin gegen diesen laufenden hybriden Angriff vorzugehen“, so Aleš Hojs, slowenischer Minister des Innern und Vorsitzender des Rates „Inneres“.

Die nächsten Schritte

Der Beschluss wird nun im Amtsblatt veröffentlicht werden und am zweiten Tag nach der Veröffentlichung in Kraft treten. Im Rahmen des Visaerleichterungsabkommens ist die Entscheidung über die Aussetzung der anderen Vertragspartei spätestens 48 Stunden vor ihrem Inkrafttreten mitzuteilen.

Hintergrund

Das Visaerleichterungsabkommen zwischen der EU und Belarus ist am 1. Juli 2020 parallel zum Rückübernahmeabkommen zwischen der EU und Belarus in Kraft getreten. Zweck des Abkommens ist es, die Erteilung von Visa für einen kurzfristigen Aufenthalt zu erleichtern und dadurch einen Beitrag zur Verbesserung der zwischenmenschlichen Kontakte und zum Austausch von Werten und demokratischen Grundsätzen zu leisten.

Nach den politischen Unruhen in Belarus und den von der EU verhängten restriktiven Maßnahmen begann Belarus im Juni 2021 mit der Organisation von Flügen und internen Reisen, um den Transit von Migranten in die EU zunächst nach Litauen und später auch nach Lettland und Polen zu unterstützen. Außerdem kündigte Belarus am 28. Juni 2021 an, das Rückübernahmeabkommen mit der EU auszusetzen.

Diese Maßnahmen verletzen die Grundprinzipien, auf deren Grundlage das Erleichterungsabkommen geschlossen wurde, und laufen den Interessen der EU zuwider.