Der Rat der EZ hat am 28.09.2021 endgültig einem Fonds zugestimmt, mit dem die Mitgliedstaaten bei der Bewältigung der negativen Auswirkungen des Brexits unterstützt werden sollen.
Aus der Pressemitteilung des Rats der EU vom 28.09.2021 ergibt sich:
Aus dem Fonds mit einer Mittelausstattung in Höhe von fünf Milliarden € (zu Preisen von 2018) werden die am stärksten betroffenen Regionen, Sektoren und Gemeinschaften dabei unterstützt, zusätzliche Kosten zu decken, Verluste auszugleichen oder andere nachteilige wirtschaftliche und soziale Auswirkungen zu bewältigen, die sich unmittelbar aus dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union ergeben.
Bei der Reserve handelt es sich um ein spezielles einmaliges Notfallinstrument. Aus ihr werden öffentliche und private Unternehmen unterstützt, die mit Störungen der Handelsströme – einschließlich neuer Kosten für Zollkontrollen und Verwaltungsverfahren – konfrontiert sind. Da durch den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU eine noch nie dagewesene Situation entstanden ist, werden die Mitgliedstaaten flexibel darüber entscheiden können, welche Maßnahmen am besten zu ergreifen sind, um verschiedenen negativen Folgen entgegenzuwirken.
Diesbezüglich wurde bei der Einrichtung des Fonds eine nicht erschöpfende Liste förderfähiger Maßnahmen vorgesehen, die von der Unterstützung von KMU, regionalen und lokalen Gemeinschaften und Organisationen – einschließlich der kleinen Küstenfischerei –, die von Fischereitätigkeiten in den Gewässern des Vereinigten Königreichs abhängig sind, bis hin zu Maßnahmen zur Unterstützung der Schaffung von Arbeitsplätzen und der Wiedereingliederung zurückkehrender EU-Bürger in den Arbeitsmarkt reichen.
Aus der Reserve werden Maßnahmen finanziert, die im Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2023 zur Deckung von vor Ablauf des Übergangszeitraums getätigten Ausgaben eingeführt wurden.
Mittelzuweisung
Der Rat hat beschlossen, unter Berücksichtigung der negativen Auswirkungen des Brexits auf jeden Mitgliedstaat vorläufig alle Mittel der Reserve, die sich auf 5,4 Milliarden € zu jeweiligen Preisen belaufen, vorab aufzuteilen. Die Methode zur Berechnung der vorläufigen Zuweisung wird durch drei Hauptfaktoren bestimmt.
Der größte Betrag in Höhe von 4,5 Milliarden € wird entsprechend der Bedeutung des Handels mit dem Vereinigten Königreich aufgeteilt, 656 Millionen € werden auf der Grundlage der Bedeutung der Fischerei in der ausschließlichen Wirtschaftszone des Vereinigten Königreichs aufgeteilt, und 273 Millionen € werden auf der Grundlage der Bedeutung der nachbarschaftlichen Beziehungen für die Regionen mit gemeinsamen Seegrenzen mit dem Vereinigten Königreich aufgeteilt.
Damit die Mitgliedstaaten rasch handeln können, wird zudem der bei weitem größte Teil der Mittel (4,3 Milliarden €) als Vorfinanzierung in drei Tranchen – in den Jahren 2021, 2022 und 2023 – bereitgestellt. Die verbleibenden Mittel werden 2025 nach einer Überprüfung der Ausgaben für förderfähige Maßnahmen in den Vorjahren, bei der auch nicht verwendete Beträge berücksichtigt werden, bereitgestellt.
Nächste Schritte
Mit der heutigen Billigung des Standpunkts des Europäischen Parlaments in erster Lesung, über den am 15. September im Plenum abgestimmt wurde, durch den Rat ist der letzte Gesetzgebungsschritt erfolgt; dies bedeutet, dass die Reserve für die Anpassung an den Brexit angenommen wurde. Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.