Der Rat der EU hat am 14.12.2020 Schlussfolgerungen zur inneren Sicherheit und zu einer europäischen Polizeipartnerschaft angenommen.
Aus der Pressemitteilung des Rates der EU vom 14.12.2020 ergibt sich:
Ziel dieser Schlussfolgerungen ist es, die Zusammenarbeit im Bereich der inneren Sicherheit weiter zu verbessern, um dadurch besser auf sich wandelnde Sicherheitsherausforderungen zu reagieren und sich das Potenzial technologischer Entwicklungen zunutze zu machen.
In diesen Schlussfolgerungen werden verschiedene politische Prioritäten bekräftigt, die bis 2025 erreicht werden sollen, u.a.:
- die uneingeschränkte Nutzung der Instrumente für EU-weite Ausschreibungen von Straftaten;
- eine bessere Verknüpfung bereits vorliegender Informationen, insbesondere durch Umsetzung der Interopabilität von EU-Informationssystemen;
- Aufbau eines modernen, aktualisierten Besitzstands im Bereich der grenzüberschreitenden polizeilichen Zusammenarbeit, um beispielsweise angemessene Befugnisse für die grenzüberschreitende Observation und Nacheile zu schaffen;
- Gewährleistung, dass – vorbehaltlich klarer Sicherheitsgarantien – die Strafverfolgungsbehörden bei ihrer täglichen Arbeit Technologien der künstlichen Intelligenz nutzen können;
- Verbesserung der Kapazitäten von Strafverfolgungsbehörden, mit Drittländern und öffentlichen und privaten Partnern weltweit zusammenarbeiten;
- Stärkung von EU-Agenturen wie Europol und Frontex.
In den Schlussfolgerungen wird auch das künftige Vorgehen in mehreren Bereichen wie Zusammenarbeit bei der Strafverfolgung, Schritthalten mit dem technischen Fortschritt, Zusammenarbeit auf globaler Ebene, Bekämpfung der grenzüberschreitenden organisierten Kriminalität sowie Verhütung und Bekämpfung von Terrorismus dargelegt.
Weitere Informationen
Schlussfolgerungen des Rates zur inneren Sicherheit und zu einer europäischen Polizeipartnerschaft (PDF, 476 KB)