Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 26.11.2021 der Mobilfunk-Warn-Verordnung zugestimmt. Damit stehen wichtige Anforderungen und Rahmenbedingungen für Cell Broadcast in Deutschland fest. Cell Broadcast ermöglicht es, durch eine Push-Nachricht an Handys eine große Anzahl von Menschen gleichzeitig und schnell zu warnen.
Aus der Pressemitteilung des BMWi vom 26.11.2021 ergibt sich:
Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier: „Mit einer Ergänzung im Telekommunikationsgesetz und nun mit der Mobilfunk-Warn-Verordnung haben wir schnellstmöglich den Weg für Cell Broadcast in Deutschland geebnet. Beides tritt im Dezember in Kraft und im kommenden Jahr werden Warnungen per Mobilfunk dann auch in der Praxis möglich. In Notfällen und bei Katastrophen können die Menschen in Deutschland dann einfacher, schneller und zielgenau gewarnt werden.“
Die Verordnung konkretisiert die gesetzlichen Pflichten, die Mobilfunknetzbetreiber und -diensteanbieter zur Umsetzung von Cell Broadcast künftig erfüllen müssen. Sie regelt die grundlegenden technischen Anforderungen sowie die organisatorischen Rahmenbedingungen für die Aussendung der Warnungen.
Die grundlegenden technischen Anforderungen sind:
- Betrieb von mindestens zwei Cell Broadcast Centern (=technische Einrichtung, die öffentliche Warnungen entgegennehmen und unverzüglich verarbeiten kann)
- Prüfung der Integrität und Authentizität einer Warnung
- Sicherheitsmaßnahmen und Sicherheitsverfahren zum Schutz vor unberechtigtem Zugriff
- lückenlose Protokollierung aller Verarbeitungsschritte
Die organisatorischen Rahmenbedingungen sind:
- Sicherstellung, dass Warnungen jederzeit entgegengenommen und verarbeitet werden können
- Einrichtung einer sachkundigen Kontaktstelle, die jederzeit über Störungen/ technische Probleme informiert werden kann und Rückfragen beantwortet
Nach der Flutkatastrophe im Juli 2021 hatten die Chefinnen und Chefs der Länder gemeinsam mit der Bundeskanzlerin beschlossen, die Warninfrastruktur für den Katastrophenfall schnellstmöglich um Warnungen mittels Cell Broadcast zu ergänzen. Mit dem Aufbauhilfegesetz 2021 wurde daraufhin ein neuer § 164a in das TKG eingefügt, der Vorgaben zu öffentlichen Warnungen enthält. Das neue TKG tritt am 1. Dezember 2021 in Kraft. Die gesetzlichen Pflichten werden nun in der Mobilfunk-Warn-Verordnung konkretisiert, die ebenfalls im Dezember in Kraft treten wird.
Die Mobilfunk-Warn-Verordnung hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie erarbeitet, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat sowie dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur. Für die zügige und erfolgreiche Implementierung der Technik in den Mobilfunknetzen ist nach dem Erlass der Mobilfunk-Warn-Verordnung nur noch die Festlegung technischer Detailregelungen durch die Bundesnetzagentur erforderlich. Ein Entwurf für eine Technische Richtlinie soll in Kürze veröffentlicht werden.