Quellen-TKÜ: Keine Zustimmung für G 10-Mitwirkungsverordnung

21. Dezember 2021 -

Die G 10-Mitwirkungsverordnung des Bundesinnenministeriums hat in der Plenarsitzung am 17.12.2021 keine Mehrheit im Bundesrat erhalten. Sie kann daher nicht in Kraft treten.

Aus der Pressemitteilung des BR vom 17.12.2021 ergibt sich:

Was die Bundesregierung vorhatte: Umsetzung von Vorgaben des G 10

Grundlage für den Verordnungsentwurf ist das Artikel 10-Gesetz (G 10), das Voraussetzungen, Verfahren und Kontrolle von Eingriffen in die Grundrechte des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses regelt. Es sieht seit diesem Jahr (vgl. BR-Drs. 512/21 (B)) Mitwirkungspflichten der Telekommunikationsunternehmen bei der Quellen-TKÜ vor.

Zur deren Durchführung muss eine spezielle Software auf das Endgerät der überwachten Person geladen werden. Damit dies unbemerkt erfolgen kann, bedarf es der Mitwirkung der Unternehmen, über deren Anlagen der maßgebliche Datenstrom transportiert wird.

Technische Umsetzung

Die Verordnung sollte aufgrund einer entsprechenden Ermächtigung in § 2 des Artikel 10 Gesetzes nun die Einzelheiten zur technischen und organisatorischen Umsetzung dieser Mitwirkungspflichten regeln und so der überwachenden Stelle das Anschalten ihrer technischen Mittel für die Einbringung der Quellen-TKÜ-Software an einer geeigneten Stelle (Anschaltepunkt) in den Telekommunikationsanlagen der verpflichteten Unternehmen ermöglichen.

Weitere Informationen
Verordnung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat: Verordnung zur Regelung der technischen und organisatorischen Umsetzung der Mitwirkungspflichten nach § 2 Absatz 1a Satz 1 Nummer 4 des Artikel 10-Gesetzes (G 10-Mitwirkungsverordnung – G 10-MitwV; BR-Drs. 762/21 – PDF, 597 KB)