Die Nutzung von privaten Geräten und die Erledigung privater Angelegenheiten am Arbeitsplatz sind in vielen Unternehmen ein sensibles Thema. Es gibt klare Regeln, was erlaubt ist und was nicht. Das Arbeitszeitgesetz schreibt vor, dass während der Arbeitszeit grundsätzlich auf private Aktivitäten verzichtet werden sollte. Dies gilt auch für die Nutzung von Dienstgeräten wie Laptop oder Handy für private Zwecke.
Die Verlockung ist groß, sich während der Arbeitszeit mal schnell in den Familienchat einzuloggen oder private Mails zu checken. Doch Vorsicht: Solche Handlungen können zu Konsequenzen führen, angefangen von einer Abmahnung bis hin zur Kündigung. Es ist daher ratsam, sich an die geltenden Regeln zu halten und Privates außerhalb der Arbeitszeit zu erledigen.
Auch die Nutzung von Dienstgeräten wie Laptop oder Smartphone für private Angelegenheiten ist in den meisten Unternehmen untersagt. Es gibt jedoch Ausnahmen, die durch Regelungen im Unternehmen ermöglicht werden können. Zum Beispiel kann vereinbart werden, dass Arbeitnehmer einen Teil der monatlichen Handykosten selbst tragen und das Smartphone auch privat nutzen dürfen. Oder dass Smartphones mit zwei SIM-Karten ausgestattet werden, eine berufliche und eine private.
Wenn ein Dienstgerät auch privat genutzt werden darf, sollten unbedingt die genauen Bedingungen und Regeln in einer Dienstvereinbarung festgelegt werden. So ist klar geregelt, in welchem Umfang das Gerät privat genutzt werden darf und welche Konsequenzen bei Missbrauch drohen.
Doch nicht nur die Nutzung von Dienstgeräten ist reglementiert, auch das Mitnehmen von Büromaterial oder das Aufstellen eigener elektrischer Geräte wie Wasserkocher im Büro ist in der Regel untersagt. Ausnahmen können hier ebenfalls mit dem Arbeitgeber abgesprochen werden, solange es keine festgelegten Regeln gibt.
Warum ist das Verbot von privaten Angelegenheiten auf der Arbeit so wichtig? Einerseits aus arbeitsrechtlichen und andererseits aus Sicherheitsgründen. Gerät durch die private Nutzung von dienstlichen Geräten Schadsoftware auf den betrieblichen Systemen, können nicht nur berufliche Konsequenzen drohen, sondern auch finanzielle Schäden durch mögliche Schadenersatzforderungen.
Es ist daher ratsam, sich an die geltenden Regeln am Arbeitsplatz zu halten und private Angelegenheiten außerhalb der Arbeitszeit zu erledigen. Wenn es Unsicherheiten gibt, sollte man das Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen und klären, welche Regelungen im Unternehmen gelten. Nur so kann man sicher sein, keine unangenehmen Konsequenzen durch Fehlverhalten zu riskieren.