Der Bundesrat will Verbraucher besser vor Wucher bei Schlüsseldiensten schützen.
Aus hib – heute im bundestag Nr. 1205 vom 09.11.2020 ergibt sich:
Anbieter von Schlüsseldiensten sollen dazu verpflichtet werden dürfen, Preise und Preisverzeichnisse den zuständigen Behörden zu übermitteln – so jedenfalls sieht es ein Gesetzentwurf des Bundesrats zum „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Preisangabengesetzes (PreisAngG)“ (BT-Drs. 19/23750 – PDF, 538 KB) vor. Die Behörden sollten die Angaben im Internet oder auf andere Weise veröffentlichen können, um Preistransparenz für Verbraucher herzustellen.
Seit Jahren gebe es zahlreiche Beschwerden über unangemessen hohe Entgelte für die Inanspruchnahme von Schlüsseldiensten, heißt es in dem Entwurf. Die vorhandenen Regelungen im Preisangabengesetz beschränkten sich im Wesentlichen auf die Angabe durch die Unternehmen von Preisen vor Ort – also dann, wenn Verbraucher in einer Notsituation sind und auf die Dienste angewiesen sind.
Die Bundesregierung erklärt in einer Stellungnahme, die Absicht des Bundesrats sei grundsätzlich positiv zu bewerten. Allerdings hege sie Zweifel an der Wirksamkeit, der Erforderlichkeit sowie der europarechtlichen Konformität der vorgeschlagenen Regelung. Daher stimme sie dem Entwurf nicht zu.