Am 01.03.2021 jährt sich das Inkrafttreten des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes zum ersten Mal.
Aus der Gemeinsame Pressemitteilung des BMAS und des BMWi vom 26.01.2021 ergibt sich:
Eine erste Bilanz fällt positiv aus:
• Im Zeitraum vom 1. März 2020 bis 31. Dezember 2020 haben die deutschen Auslandsvertretungen trotz der Pandemie fast 30.000 Visa an qualifizierte Fachkräfte und Auszubildende aus Drittstaaten erteilt.
• Mehrere Bundesländer haben zentrale Ausländerbehörden eingerichtet, die auf Fragen der Fachkräfteeinwanderung spezialisiert sind.
• Bei der Bundesagentur für Arbeit wurde eine Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung für interessierte Fachkräfte im Ausland eingerichtet.
• Vom wichtigen neuen Instrument des beschleunigten Fachkräfteverfahrens wird in der Praxis zunehmend Gebrauch gemacht.
Bundesinnenminister Horst Seehofer: „Ich habe zum Inkrafttreten des Gesetzes vor einem Jahr gesagt, dass das Fachkräfteeinwanderungsgesetz ein Meilenstein der deutschen Migrationspolitik ist. Heute kann ich auf die Zahlen verweisen, denn die sprechen für sich. Schon ein Jahr nach Einführung sind wir im Wettbewerb um qualifizierte Arbeitskräfte erfolgreich und bieten Menschen gleichzeitig einen legalen Weg in den deutschen Arbeitsmarkt.“
Außenminister Heiko Maas: „Das Werben um die besten Köpfe beginnt bereits vor der Einreise nach Deutschland. Deshalb haben wir Anfang des Jahres das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten gegründet, in dem unsere Experten Visa-Anträge aus aller Welt digital bearbeiten. Das hat sich gerade angesichts der Pandemie und erheblicher Einschränkungen in vielen Ländern als Erfolgsfaktor erwiesen. So konnten wir trotz aller Widrigkeiten schon 2020 viele Fachkräfte für Deutschland gewinnen, die unsere Unternehmen dringend benötigen.“
Bundesminister für Arbeit und Soziales Hubertus Heil: „Die Corona-Pandemie hat deutlich gezeigt, wie wichtig Fachkräfte für unser Land sind – im Gesundheits- und Pflegebereich, bei Unternehmen, die intelligente IT-Lösungen finden, in der öffentlichen Versorgung und vielen anderen Bereichen. Die demographische Entwicklung unserer Gesellschaft und die zunehmende Technologisierung der Arbeitswelt sorgen für einen anhaltend großen Bedarf nach Fachkräften – auch aus dem Ausland. Hierfür haben wir mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz einen sehr guten Rahmen geschaffen, der schon jetzt wirkt und zukünftig noch stärker Wirkung entfalten wird. Mindestens genauso wichtig ist die praktische Umsetzung. Hier haben wir mit der Bundesagentur für Arbeit einen sehr starken Partner, der sowohl vor Ort in den Agenturen für Arbeit als auch zentral durch die Zentrale Auslandsvermittlung Arbeitgeber und interessierte Fachkräfte aus dem Ausland zusammenbringt. Und Erfolg haben wir nur, wenn wir gute Arbeitsbedingungen vorweisen können und alle an einem Strang ziehen. Gerade die Arbeitsbedingungen sind mir ein besonderes Anliegen. Wir stehen weltweit im Wettbewerb um gute Fachkräfte – das wird kein Selbstläufer. Wir müssen so attraktiv wie möglich sein. Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz hat dafür den Grundstein gelegt.“
Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier: „Die Sicherung des Fachkräftebedarfs ist und bleibt eine zentrale Herausforderung für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Das galt vor der Corona-Pandemie und das gilt auch weiterhin. Wir brauchen Fachkräfte im Gesundheitsbereich, im Handwerk oder für die Digitalisierung des Landes. Deswegen war es richtig, vor einem Jahr mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz die Einwanderungsmöglichkeiten für qualifizierte Fachkräfte aus Drittstaaten zu erweitern, insbesondere für beruflich Qualifizierte. Und es ist eine gute Nachricht, dass der neue Rechtsrahmen trotz Pandemie erste Wirkungen zeigt“.
Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz ist ein modernes Regelungswerk, mit dem qualifizierte Fachkräfte aus Nicht-EU-Ländern in geordneten und zügigen Verfahren nach Deutschland kommen können. Es hilft so den Fachkräftebedarf der deutschen Wirtschaft zu decken.
Für die Einreise von Fachkräften aus Drittstaaten gelten alle Bestimmungen zum Schutz vor der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 (z.B. die Coronavirus-Einreiseverordnung und die Quarantäne-Verordnungen der Bundesländer).
Hintergrundinformationen zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz:
Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz war Teil des Gesetzespakets zur Migration, das im Juni 2019 vom Deutschen Bundestag verabschiedet wurde. Es setzt die Vereinbarung der Regierungsparteien im Koalitionsvertrag.
Im Mittelpunkt des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes stehen Fachkräfte mit einer qualifizierten Berufsausbildung. Neu ermöglicht wurden die Einreise zur Ausbildungsplatzsuche und zur Arbeitsplatzsuche für diese Fachkräfte.
Grundlegend für den Zugang zum Arbeitsmarkt sind nach wie vor die Prüfung der Gleichwertigkeit der Qualifikation und die Prüfung der Arbeitsbedingungen. Die Maßnahmen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen wurden attraktiver und praxistauglicher gestaltet:
• IT-Fachkräfte können bei ausgeprägter berufspraktischer Erfahrung auch ohne formalen Abschluss einreisen.
• Niedrigqualifizierte bleiben grundsätzlich von den neuen Einwanderungsbestimmungen ausgeschlossen.
Die Bundesregierung hat begleitend zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz intensiv an weiteren Maßnahmen zur Verbesserung von Verwaltungs- und Anerkennungsverfahren und zur Ausweitung der Sprachförderung gearbeitet sowie eine Strategie zur Gewinnung von Fachkräften aus dem Ausland entwickelt (u.a. gezielte Werbemaßnahmen im Ausland). Auf dem Dachportal der Bundesregierung für die Gewinnung von Fachkräften aus dem Ausland stehen unter https://www.make-it-in-germany.com/de/ umfassende Informationen für Unternehmen und ausländische Fachkräfte bereit.