Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes über weitere Aufgaben des Deutschen Patent- und Markenamts und zur Änderung des Patentkostengesetzes vorgelegt.
Aus hib – heute im bundestag Nr. 525 vom 21.04.2021 ergibt sich:
Im Rahmen einer Innovationsinitiative soll der Schutz und die Förderung von Innovationen effektiver ausgestaltet werden, wie es in der Vorlage (BT-Drs. 19/28680 – PDF, 866 KB) heißt. In Deutschland fehle es insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) an einer zentralen Stelle mit Zuständigkeiten für die Information und Öffentlichkeitsarbeit zu Fragen der Rechte des geistigen Eigentums und zur effektive Nutzung und Durchsetzung dieser Rechte. Die Attraktivität des Patentschutzes und damit die Leistungsfähigkeit der deutschen Wirtschaft insgesamt solle außerdem durch eine schnellere Patentprüfung gesteigert werden.
Der Entwurf verbessere die Grundbedingungen für Innovation gerade auch für KMU. Die Innovationsinitiative leiste damit auch einen konkreten Beitrag für eine nachhaltige, durch Innovation getragene Belebung der in Folge der COVID-19-Pandemie beeinträchtigten Wirtschaft und unterstütze zugleich die Innovationsstrategie der Bundesregierung sowie den Aktionsplan für geistiges Eigentum zur Förderung von Erholung und Resilienz der EU.