Bund und Länder haben am 10.06.2021 im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz den Bericht zur Umsetzung des Pakts für den Rechtsstaat erörtert und eine positive Bilanz gezogen.
Aus der Pressemitteilung des BMJV vom 10.06.2021 ergibt sich:
Dazu erklärt die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Christine Lambrecht: „Gerade die unabhängige Justiz ist in unserer Demokratie ein Garant für den Rechtsstaat. Deshalb muss in die Personalausstattung der Justiz und in die Qualität der Rechtspflege investiert werden. Mit dem erreichten Personalaufbau in der Justiz haben Bund und Länder einen entscheidenden Beitrag zur Stärkung des Rechtsstaats in der Praxis geleistet. Wir müssen den Rechtsstaat aber auch immer wieder sichtbar und verständlich machen. Mit der Kampagne für den Rechtsstaat haben wir eine breite Öffentlichkeit erreicht und die Vorteile und Errungenschaften des Rechtsstaats in den Mittelpunkt gestellt.“
In dem Bericht von Bund und Ländern konnte festgestellt werden, dass nahezu alle vereinbarten Maßnahmen des Pakts schon jetzt erfolgreich umgesetzt wurden. Die Umsetzungen gehen dabei zum Teil sogar über das Vereinbarte hinaus. Soweit die Maßnahmen noch nicht vollständig umgesetzt sind, ist deren Umsetzung wie vorgesehen noch im Jahr 2021 umfassend vorbereitet.
Dabei sind insbesondere folgende Maßnahmen hervorzuheben:
- Unter anderem wurden in den Jahren 2017 bis 2021 weit mehr Stellen in der Justiz aufgebaut, als im Pakt vorgegeben, was spürbare Wirkungen entfaltet. Die Länder haben im richterlichen und staatsanwaltschaftlichen Bereich rund 2.700 Stellen neu geschaffen und knapp 2.500 Stellen neu besetzt. Das vereinbarte Ziel von 2000 neuen Stellen wurde damit deutlich übertroffen. Der Bund unterstützt den Stellenaufbau, indem er den Ländern Mittel in Höhe von insgesamt 220 Mio. Euro zur Verfügung stellt. Außerdem haben die Länder im Bereich des nicht-richterlichen und nicht-staatsanwaltlichen Personals gut 3.800 Stellen geschaffen, von denen 2.500 besetzt sind. Der Bund hat die Stellen in der Bundesjustiz aufgestockt und beim Generalbundesanwalt um 71 erhöht sowie 24 neue Stellen für zwei neue Senate beim Bundesgerichtshof geschaffen.
- Zudem wurden die Beschleunigung und Vereinfachung von Gerichtsverfahren durch Änderungen der Prozessordnungen vorangebracht. Zugleich erfolgte eine weitere Verstärkung des Opferschutzes durch den erfolgreichen Aufbau zentraler Strukturen und die Vertiefung der Zusammenarbeit von Bund und Ländern.
- Zum Ausbau der Qualität in der Rechtspflege hat das BMJV mit Unterstützung der Länder eine innovative Fortbildungsmethode für Richterinnen und Richter entwickelt, umgesetzt und erfolgreich auf der Plattform www.justizfortbildungen.de pilotiert.
- Mit der Rechtsstaatskampagne des BMJV wurden und werden rechtsstaatliche Grundsätze in der breiten Öffentlichkeit erfolgreich thematisiert und vermittelt. Auch diese Kampagne findet viel Zuspruch in der Öffentlichkeit.
- Schließlich wurde 2019 die durch das Forum-Recht-Gesetz errichtete „Stiftung Forum Recht“ geschaffen. Die Tätigkeit der Stiftung Forum Recht kann über die Internetseite „www.stiftung-forum-recht.de“ verfolgt werden.
Am 31. Januar 2019 hatten die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder den Beschluss zum Pakt für den Rechtsstaat mit dem Ziel der Umsetzung der dort vereinbarten Maßnahmen gefasst.
Weitere Informationen
Gemeinsamer Bericht von Bund und Ländern über die Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen des MPK-Beschlusses vom 31.01.2019 zum Pakt für den Rechtsstaat (PDF, 687 KB)