Das Verwaltungsgericht Berlin hat mit Urteil vom 16. Januar 2025 zum Aktenzeichen 2 K 550/23 entschieden, dass es für die Beanstandung der Bezeichnung „Alternative Hauptstadtfraktion nicht zuständig ist. Aus der Pressemitteilung des VG Berlin Nr. 3/2025 vom 17.01.2025 ergibt sich: Die Klägerin, eine Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin, kann vor dem Verwaltungsgericht Berlin nicht klären […]