Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 23. Oktober 2024 zum Aktenzeichen 5 AZR 82/24 entschieden, dass wenn Tarifvertragsparteien als außertariflich diejenigen Angestellten definieren, deren geldwerte materielle Arbeitsbedingungen diejenigen der höchsten tariflichen Entgeltgruppe überschreiten, ohne einen bestimmten prozentualen Abstand festzusetzen, genügt für Status und Vergütung des außertariflichen Angestellten jedes – auch nur geringfügige – Überschreiten. Aus […]