Onlinehändler müssen Elektroschrott kostenlos zurücknehmen

19. April 2020 -

Das Landgericht Ingolstadt hat am 21.02.2020 zum Aktenzeichen 2 HK O 1582/18 entschieden, dass die Saturn Online GmbH auch alte, ausgediente Energiesparlampen kostenfrei von Verbrauchern zurücknehmen und sie über diese Rückgabemöglichkeit informieren muss.

Aus der Pressemitteilung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) vom 17.04.2020 ergibt sich:

Das LG Dresden hat in einem weiteren Urteil auch die Cyberport GmbH zur Rücknahme von Altlampen verurteilt.

Im Fall der Cyberport GmbH wurden Verbraucher, die ausgediente Elektroaltgeräte zurückgeben wollten, auf die Rückgabe in den deutschlandweit 17 stationären Cyberport-Filialen hingewiesen oder sollten den Kundenservice kontaktieren. Bei Tests der Deutschen Umwelthilfe (DUH) mit alten Energiesparlampen verwies der Kundenservice jedoch auf Abgabestellen von Wettbewerbern oder verlangte, die Altgeräte zunächst auf eigene Kosten in die österreichische Hauptstadt Wien zu senden.

Das LG Dresden hat entschieden, dass dies den Rücknahmepflichten nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) widersprach und verurteilte Cyberport dazu, geeignete Rücknahmemöglichkeiten für Altlampen in zumutbarer Entfernung zum Endverbraucher unentgeltlich bereit zu stellen.

Im Fall der Saturn Online GmbH sollten Verbraucher zur Rückgabe ausgedienter Elektrogeräte entweder die stationären Media Markt- und Saturn-Märkte oder ein DHL-Retourenlabel für den Paketversand nutzen. Für die Rückgabe in den Filialen hätten Verbraucher häufig jedoch mehr als 50 km Fahrtweg zurücklegen müssen, was nicht zumutbar ist. Zudem war die Paketrückgabe über DHL nach deren Transportrichtlinien für Beleuchtungskörper, die gefährliche Stoffe enthalten, unzulässig.

Das LG Ingolstadt hat die Saturn Online GmbH dazu verurteilt, für alte Beleuchtungskörper mit gefährlichen Stoffen zukünftig geeignete Rücknahmemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum jeweiligen Endverbraucher zu schaffen.

Seit dem 24.07.2016 können Verbraucher alte Elektrokleingeräte bis 25 cm kostenlos bei Händlern zurückgeben, die Elektrogeräte auf einer Fläche von mindestens 400 Quadratmetern verkaufen – bei Onlinehändlern gilt die Versand- und Lagerfläche. Die kostenlose Rückgabe von Altgeräten größer als 25 cm ist beim Kauf eines ähnlichen Neugeräts möglich.