Das Oberlandesgericht Frankfurt hat am 14.02.2022 den Haftbefehl des Vorsitzenden gegen Franco A. bestätigt und nach Anhörung des Angeklagten in Vollzug gesetzt.
Aus der Pressemitteilung des OLG Frankfurt Nr. 15/2022 vom 14.02.2022 ergibt sich:
Der Angeklagte befindet sich nun in Untersuchungshaft.
Dem Angeklagten werden die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat, Verstöße gegen das Waffengesetz, das Kriegswaffenkontrollgesetz, das Sprengstoffgesetz, Diebstahl und Betrug vorgeworfen.
Der Angeklagte befand sich vom 26.4.2017 bis zur Aufhebung des Haftbefehls durch Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 29.11.2017 in Untersuchungshaft. Die erneute Festnahme erfolgte aufgrund des vom Vorsitzenden in Eilzuständigkeit erlassenen Haftbefehls vom 12.2.2022 am 13.2.2022.
Der Senat hat den Haftbefehl des Vorsitzenden bestätigt und nach der heute durchgeführten nicht-öffentlichen Anhörung des Angeklagten in Vollzug gesetzt. Die am 11.2.2022 bei der Personenkontrolle aufgefundenen Gegenstände werden nunmehr von der Polizei ausgewertet.