Das Landgericht Berlin hat mit Beschluss vom 23.05.2019 zum Aktenzeichen 27 O 299/19 entschieden, dass das österreichische Online-Portal OE24 das Gesicht eines mutmaßlichen Hintermanns des Strache-Videos, der unter der Bezeichnung Detektiv Julian H. bekannt ist, nicht mehr zeigen darf. Die Richter des Landgerichtes Berlin führten aus, dass wenn er beteiligt war, dann überwiegt sein Persönlichkeitsrecht.