Vom Jahr 2022 an sollen die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Ausnahmeregelung zur Schuldenregel im Bundeshaushalt nicht mehr vorliegen.
Aus hib – heute im bundestag Nr. 1 vom 04.01.2021 ergibt sich:
Dann müsse die regulär geltende Obergrenze der Schuldenregel für die Nettokreditaufnahme wieder eingehalten werden, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (BT-Drs. 19/24660 – PDF, 217 KB) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (BT-Drs. 19/24220 – PDF, 190 KB). Die in der Finanzplanung für die Jahre 2022 bis 2024 ausgewiesene Nettokreditaufnahme bilde diese Vorgaben ab. In der Antwort teilt die Bundesregierung weiter mit, dass die Nettokreditaufnahme unter Berücksichtigung der relevanten Prognosen 2022 bei 10,5 Mrd. Euro, im Jahr 2023 bei 6,7 Mrd. Euro, und im Jahr 2024 bei 5,2 Mrd. Euro liegen soll. Außerdem ist nach Angaben der Regierung in der Finanzplanung bis 2024 ein weiterer finanzpolitischer Handlungsbedarf ausgewiesen, der sich auf 42,5 Mrd. Euro summiert. „Der haushaltspolitische Handlungsbedarf zeigt auf, in welchem Umfang aus derzeitiger Sicht noch Haushaltsentlastungen erforderlich sein werden, damit die geltenden Regelgrenzen der Schuldenregel eingehalten werden“, schreibt die Bundesregierung in der Antwort.