Das Bundeskartellamt hat die geplante Übernahme des Sicherheitssoftware-Anbieters Avast plc, London, Vereinigtes Königreich, durch die NortonLifeLock Inc., Tempe, USA, freigegeben.
Aus der Pressemitteilung des BKartA vom 07.02.2022 ergibt sich:
NortonLifeLock und Avast sind weltweit operierende Anbieter von Sicherheitssoftware für Privatanwender. Im Zentrum der Produktportfolien beider Beteiligten steht jeweils eine Software zum Schutz vor Viren und Schadsoftware, die sie – wie auch ihre unmittelbaren Wettbewerber – zunehmend um weitere Funktionen zum Schutz der Nutzer vor digitalen Bedrohungen oder zur Geräteoptimierung ergänzen.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Durch den Zusammenschluss entsteht ein weltweit führender Anbieter von Sicherheitssoftware für Privatanwender, der insbesondere auch in Deutschland auf sehr hohe Marktanteile kommt. Der Bedarf von Privatanwendern an einem Schutz ihrer Endgeräte vor Schadsoftware wird jedoch in einem zunehmenden Maß von in Betriebssystemen integrierten Sicherheitslösungen sowie Anwendungen von Plattformbetreibern gedeckt. Diese Lösungen weisen ein zunehmend hohes Schutzniveau auf und werden den Nutzerinnen und Nutzern teilweise unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Auch nach dem Zusammenschluss wird es deshalb hinreichenden Wettbewerb geben.“
Die Marktermittlungen des Bundeskartellamtes haben ergeben, dass insbesondere durch die in Betriebssysteme integrierte bzw. vorinstallierte Funktionen insbesondere zum Schutz vor Schadsoftware ein erheblicher Wettbewerbsdruck auf die Anbieter unabhängiger Sicherheitssoftware ausgeht. Auch zeigte sich, dass der Markt für Sicherheitssoftware für Privatanwender von eher niedrigen Marktzutrittsschranken geprägt ist, sodass das Vorhaben trotz hoher gemeinsamer Marktanteile im Ergebnis keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken hervorruft.