Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes in Saarlouis hat mit Urteil vom 01.10.2020 zum Aktenzeichen 2 C 300/19 entschieden, dass der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Zwischen Beethovenstraße und Straße In der Mückendell, Teil A“ für Saarbrücken-Dudweiler wirksam ist.
Aus der Pressemitteilung des OVG Nr. 15/2020 vom 07.10.2020 ergibt sich:
Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines mehrgeschossigen Gebäudes mit Lebensmittelmarkt im Erdgeschoss, Studentenwohnungen in den Obergeschossen und zugehörigen Stellplätzen im Saarbrücker Stadtteil Dudweiler geschaffen werden.
Die Eigentümerin eines benachbarten Grundstücks hatte in ihrem Antrag unter anderem geltend gemacht, die Mieter ihres Anwesens würden künftig infolge der zu erwartenden Verkehrszunahme durch Lärm, Abgase und Feinstaub in unzumutbarem Ausmaß beeinträchtigt. Außerdem seien das Verkehrsgutachten und das Lärmschutzgutachten unzureichend und könnten nicht als Grundlage der Abwägung dienen.
Das OVG Saarlouis hat den Normenkontrollantrag zurückgewiesen.
Nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts kann den Einwänden der Antragstellerin nicht gefolgt werden. Der Stadtrat der Landeshauptstadt Saarbrücken habe die prognostizierte Lärmentwicklung aufgrund des Vorhabens sowie den Zusatzverkehr aufgrund des geplanten Lebensmittelmarkts und des Studentenwohnheims bei der Abwägung hinreichend berücksichtigt. Um den Gefahren für den Fußgängerverkehr über die viel befahrene Beethovenstraße entgegenzuwirken, sei nach den Abwägungsunterlagen mittlerweile sogar eine Mittelinsel mit Lichtsignalanlage für Fußgänger vorgesehen. Ein zur Unwirksamkeit des Bebauungsplans führender Mangel liege nicht vor.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.